Das neue Geldwäschegesetz kommt – 2020
Das neue Geldwäschegesetz, basierend auf der 5. EU-Geldwäscherichtlinie, wird ab dem 1. Januar 2020 bundesweit gelten. Das neue Geldwäschegesetz bringt eine Ausdehnung und Verschärfung der gesetzlichen Regelungen in unterschiedlichen Bereichen mit. Insbesondere soll durch das neue GWG die Terrorismusfinanzierung unterbunden und bekämpft werden, indem Verschärfungen der Sorgfaltspflichten gegenüber Risikoländern vorgenommen werden. Sinn und Zweck des Geldwäschegesetzes Um Einkünfte aus Straftaten und illegalen Geschäften in den legalen Geldkreislauf zu bringen, bedienen sich kriminelle Gruppierungen oder Einzelpersonen […]
- Guido Kluck, LL.M.
- 30. Dezember 2019