Teilerfolg für Renate Künast
Einen juristischen Teilerfolg im Twitter-Streit erzielte nun die Politikerin Renate Künast gegen die Online-Beschimpfungen. Das Landgericht (LG) Berlin wies Twitter an, der Politikerin Auskunft über einen Nutzer geben, der in einem Tweet ein unwahres Zitat geschrieben hat (Az. 27 0 433/19). Auslöser war ein Falschzitat von Künast Auslöser des Streits war ein Tweet eines Nutzers aus dem Jahr 2017, in dem er hinter dem Namen der Politikerin und einem Doppelpunkt in Anführungszeichen geschrieben hat: „Ja […]
- Guido Kluck, LL.M.
- 13. Dezember 2019