Fake-Bewertungen rechtswidrig!
Das Landgericht München hat kürzlich über Fake-Bewertungen entschieden und ihnen eine klare Absage erteilt (17 HK O 1734/19). Holidaycheck klagte gegen das ausländische Unternehmen „Fivestar Marketing“, das erfundene Bewertungen an Hotels verkauft hatte. Was entschied das LG München? Die Entscheidungsgründe des Versäumnisurteils, welches erging, weil von Fivestar niemand erschien, sind leider noch nicht abrufbar, aber es steht fest: Das ausländische Unternehmen darf keine Fake-Bewertungen mehr verkaufen. Erlaubt sind nur Bewertungen von Gästen, die tatsächlich in […]
- Guido Kluck, LL.M.
- 4. Dezember 2019