EuGH: Unionsmarken und Marktortprinzip
Der EuGH hat in seinem Urteil vom 5. September 2019 (Az. C‑172/19) entschieden, dass für Unterlassungsklagen aus Unionsmarken das sogenannte Marktortprinzip gilt. Marktortprinzip für Unionsmarken Inhaber von Unionsmarken können auch dann Klagen in Deutschland erheben, wenn der Marktverletzer seine auch an deutsche Kunden gerichtete Werbemaßnahmen über das Internet in einem anderen EU-Land in Gang gesetzt hat. Dies soll auch dann gelten, wenn der Dritte die Entscheidung im Hinblick auf die Werbung in einem anderen Mitgliedstaat […]
- Guido Kluck, LL.M.
- 3. November 2019