EuGH: Recht auf Vergessenwerden
Der EuGH hat in seinem Urteil vom 24. September 2019 (Az. C[-507/17) zum Thema Recht auf Vergessenwerden entschieden, dass dies nicht zwangsläufig weltweit durch die Suchmaschinenbetreiber umzusetzen ist. Vielmehr müssen beanstandete Links nur innerhalb der Grenzen der EU ausgelistet werden und ggf. durch Geoblocking unzugänglich bleiben. Recht auf Vergessenwerden Beim Recht auf Vergessenwerden handelt es sich um ein Recht, durch das die Auslistung von Seiten mit personenbezogenen Daten aus Suchmaschinenergebnissen erreicht werden kann. Google widersprach […]
- Guido Kluck, LL.M.
- 18. Oktober 2019