BVerwG zur Verantwortlichkeit bei der Datenverarbeitung
Nachdem der EuGH letztes Jahr über die Verantwortlichkeit der Datenverarbeitung bei Facebook-Fanpages entschieden hat, lag der Fall nun wieder beim BVerwG. Dieses hat am 11.09.2019 ein Urteil gefällt (Az.: 6 C 15.18) und darüber in einer Pressemitteilung berichtet. Was ist geschehen? Eine in Kiel ansässige Bildungseinrichtung wurde von der schleswig-holsteinischen Datenschutzaufsicht dazu aufgefordert, ihre Fanpage bei Facebook zu deaktivieren. Die Datenschutzaufsicht moniert, dass bereits bei Aufruf der Fanpage personenbezogene Daten der Nutzer erhoben werden – und […]
- Guido Kluck, LL.M.
- 16. September 2019