IDO Verband: Kein Rückforderungsanspruch zwischenzeitlich gezahlter Vertragsstrafen
Das OLG Köln hat mit einem Urteil vom 09.12.2022 (Az. 6 U 40/22) das gegen den Ido (IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V.) ergangene Urteil des LG Köln aufgehoben und die Zahlungsaufforderung des Klägers abgewiesen. Wir fassen für Sie das Wichtigste auf unserem Blog zusammen! Was ist der IDO Interessenverband? Der „IDO Verband für Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V.“ setzt sich für die Umsetzung und Einhaltung des Rechts ein. Dabei […]
- Guido Kluck, LL.M.
- 31. März 2023