BGH zur Kündigung von Unterlassungsvereinbarungen
Am Valentinstag gab es tolles Geschenk des BGH (Az. I ZR 6/17) für alle, die von Abmahnungen betroffen sind: Unterlassungsvereinbarungen können bei Rechtsmissbräuchlichkeit gekündigt werden und Vertragsstrafen aus solchen dürfen nicht geltend gemacht werden! Was sind Unterlassungsvereinbarungen? Wenn ein Wettbewerber einen anderen wegen wettbewerbsrechtlichen Verstößen abmahnt, verlangt er neben einem Ersatz der Abmahnkosten auch die Abgabe einer Unterlassungsvereinbarung, auch Unterlassungserklärung genannt. In dieser vereinbaren die Parteien, dass der Wettbewerber sein Verhalten in Zukunft unterlässt und […]
- Guido Kluck, LL.M.
- 2. Mai 2019