Haftung für Datenschutzverstöße von Angestellten
Die Datenschutzkonferenz (DSK) hat auf ihrer 97. Konferenz am 03.04.2019 eine neue Entschließung getroffen. Diese betrifft die Haftung von Unternehmen für Datenschutzverstöße ihrer Beschäftigten und geht zulasten der Unternehmen. Was entschied die DSK? Die DSK bezieht sich auf Art. 83 DSGVO, der allgemeine Bedingungen für die Verhängung von Geldbußen vorgibt und meint, dass Unternehmen für die Datenschutzverstöße ihrer Angestellten haften. Und dies soll unabhängig davon gelten, ob das Unternehmen etwas von den Verstößen wusste oder […]
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Guido Kluck, LL.M.
- 7. Mai 2019