Widerrufsbelehrung der Commerzbank fehlerhaft!
In seinem Beschluss vom 20. Februar 2019 erklärte das OLG Frankfurt am Main (Az. 23 U 89/18), dass die Widerrufsbelehrung eines mit der Commerzbank im Juni 2010 geschlossenen Immobiliendarlehensvertrages fehlerhaft war, sodass das Darlehen auch heute noch widerrufbar ist. Was entschied das OLG Frankfurt am Main? Die Richter kamen zu dem Ergebnis, dass die von der Commerzbank erteilte Widerrufsbelehrung „entgegen § 495 Abs. 2 Nr. 2 BGB a. F. nicht den Hinweis [enthielt], dass die […]
- Guido Kluck, LL.M.
- 12. April 2019