Widerrufsbelehrung: Abmahnung wegen fehlender Telefonnummer rechtmäßig!
Das OLG Schleswig-Holstein hatte am 10.01.2019 (6 U 37/17) darüber zu entscheiden, ob die Widerrufsbelehrung eine Telefonnummer enthalten muss. Das war deshalb relevant, weil ein Unternehmen eine Abmahnung erhielt, in der genau dies gefordert wurde. Nachdem der Sachverhalt vor dem LG Kiel verhandelt und dem klagenden Verein recht gegeben wurde, ging das Unternehmen in Berufung. Doch diese hatte keinen Erfolg. Wie begründete das OLG Schleswig-Holstein seine Entscheidung? Das Gericht stufte § 312d Abs. 1 BGB, […]
- Guido Kluck, LL.M.
- 19. März 2019