BAFin haftet nicht gegenüber Wirecard-Anlegern
Für Wirecard-Anleger ist es eine schlechte Nachricht: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BAFin) haftet Anlegern nicht auf Schadensersatz wegen unzureichender Aufsichtswahrnehmung, weil die Aufgaben allein im Öffentlichen Interesse wahrgenommen werden. Ein Schadensersatzanspruch einzelner Anleger besteht daher nicht. Wir fassen für Sie das Wichtigste zu diesem Thema zusammen! Worum geht es im Fall Wirecard? Kurz zusammengefasst: Wirecard geriet als Zahlungsdienstleistungsunternehmen bereits 2019 in die Kritik, weil es mit Vorwürfen über falsch ausgewiesenen Kredite, Kreislaufbuchungen (sog. Round-Tripping) und […]
- Guido Kluck, LL.M.
- 17. Februar 2023