Die „Inbox-Ad“ vor Gericht
Wer eine kostenlose E-Mail-Adresse nutzt, wird die im Postfach platzierte Werbung kennen. Diese wird teilweise aber nicht nur am Rand der Webseite anzeigt, sondern auch derart im Posteingang dargestellt, dass sie aussieht wie eine erhaltene E-Mail, eine sogenannte „Inbox-Ad“. Gegen diese Form der Werbung ist nun ein Stromanbieter gegen einen Mitbewerber vorgegangen. Doch das war vergeblich – zumindest nach Ansicht des OLG Nürnberg (Urt. v. 15.01.2019 – 3 U 724/18). Worum genau ging es in […]
- Guido Kluck, LL.M.
- 19. Februar 2019