OLG Frankfurt a.M.: Der Facebook-Messenger ist kein Social Network
Werden rechtswidrige Inhalte über den Facebook-Messenger verschickt, so hat der Betroffenen keinen Anspruch auf Herausgabe der Nutzerdaten des Verschickers. Das stellte das OLG Frankfurt am Main in einem kürzlich ergangenen Beschluss fest (OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 06.09.2018, Az. 16 W 27/18). Ihre Entscheidung gründeten die Richter dabei insbesondere darauf, dass es sich bei dem Facebook-Messenger nicht um ein soziales Netzwerk handele, da dieser in erster Linie dem privaten Austausch diene. Dem Beschluss lag dabei […]
- Guido Kluck, LL.M.
- 1. November 2018