BGH: Jameda muss Arztprofil löschen
Jameda betreibt unter der Internetadresse www.jameda.de ein Arztsuche- und Arztbewertungsportal, auf dem Informationen über Ärzte und Träger anderer Heilberufe kostenfrei abgerufen werden können. Als eigene Informationen werden die sogenannten „Basisdaten“ eines Arztes angeboten. Zu ihnen gehören akademischer Grad, Name, Fachrichtung, Praxisanschrift, weitere Kontaktdaten sowie Sprechzeiten und ähnliche praxisbezogene Informationen, soweit sie diese bei Jameda bekannt sind. Daneben sind Bewertungen abrufbar, die Nutzer in Form eines Notenschemas, aber auch von Freitextkommentaren, abgegeben haben. Jameda bietet den […]
- Guido Kluck, LL.M.
- 20. Februar 2018