Oberlandesgerichte bestätigen Verbraucherrechte im Abgasskandal
Es sind harte Zeiten geworden für Autohersteller. Insbesondere für den traditionsreiche Autohersteller Volkswagen (VW). Bereits am 5. Dezember 2017 hatte das Landgericht Berlin entschieden, dass eine Vielzahl von Autokreditverträgen widerrufbar sind und sowohl Betroffene des Diesel-Abgasskandals und auch alle anderen Käufer ihre Fahrzeuge an die Hersteller zurückgeben können, soweit die Widerrufsbelehrung im Rahmen des finanzierten Kaufes fehlerhaft war. Hiervon dürften sehr viele Autobanken betroffen sein. (Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter www.autokreditwiderrufen.de) Und auch im […]
- Guido Kluck, LL.M.
- 12. Januar 2018