Amazon darf fremde Marken verwenden, wenn Anbieter erkennbar ist
Am Freitag 16. Februar 2018 hat der Bundesgerichtshof (AZ: I ZR 138/16) zur Frage der Zulässigkeit der Verwendung von Marken und Unternehmenskennzeichen innerhalb einer in eine Internethandelsplattform eingebetteten Suchfunktion entschieden. In dem durch den Bundesgerichtshof zu entscheidenden Fall ging es um die Anzeige von Produkten von Drittanbietern, wenn man über die Suche nach dem Begriff „Ortlieb“ suchte. Kunden, die auf amazon.de nach „Ortlieb“ suchen, werden auch auf Händler verwiesen, die ähnliche Produkte anderer Hersteller anbieten. […]
- Guido Kluck, LL.M.
- 18. Februar 2018