Profifußballer dürfen auch zukünftig befristete Verträge erhalten
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom heutigen 16. Januar 2018, Az. 7 AZR 312/16, entschieden, dass die Befristung von Arbeitsverträgen mit Lizenzspielern der Fußball-Bundesliga nach § 14 Absatz 1 Satz 2 Nr. 4 Teilzeitbefristungsgesetz (TzBfG) zulässig ist, da dies der Eigenart der Arbeitsleistung von Lizenzspielern entspricht. Hintergrund der Entscheidung war, folgender in der heutigen Pressemitteilung (Nr. 2/18) des Bundesarbeitsgerichts dargestellter Sachverhalt: „… Der Kläger war bei dem beklagten Verein seit dem 1. Juli 2009 als […]
- Stefan Weste (M.B.L.)
- 16. Januar 2018