Reform des Kaufrechts tritt am 01.01.2018 in Kraft
Bereits im März 2016 hatte die Bundesregierung unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 16. Juni 2011 (AZ: C-65/09) den Entwurf des Gesetzes zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung vorgestellt, die nun am 1. Januar 2018 in Kraft tritt. Zuvor hatte sich der Bundesgerichtshof bereits der Rechtsprechung des EuGH angeschlossen und in gleicher Weise entschieden. Hiervon betroffen waren insbesondere sog. „Einbaufälle“. Bei diesen Fällen hatte der Käufer die erworbene […]
- Guido Kluck, LL.M.
- 29. Dezember 2017