Der Widerrufsjoker ist auch für Immobilienkredite zurück
… zumindest teilweise. So hatte sich in den letzten Jahren herausgestellt, dass in einer Vielzahl von Immobilienkreditverträgen, die bis zum Jahr 2010 abgeschlossen wurden, fehlerhafte Widerrufsbelehrungen von Banken und Sparkassen verwendet wurden. Mit dem sog. „Widerrufsjoker“ konnten Kreditnehmer diese, oftmals teuren Darlehensverträge, dann auch Jahre nach Abschluss noch widerrufen, weil die Widerrufsfrist aufgrund der fehlerhaften Belehrung nicht in Gang gesetzt worden war. Die Bankenlobby leistete dann jedoch „ganze Arbeit“, so dass der Gesetzgeber dieser Möglichkeit […]
- Guido Kluck, LL.M.
- 21. Dezember 2017