Bundesverfassungsgericht erweitert Massenentlassungsschutz
Der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat mit Urteil vom 26.01.2017 (AZ. 6 AZR 442/16) nunmehr festgestellt, dass ein Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung vom 10. März 2010 aufgelöst wurde und hat damit den Massenentlassungsschutz erheblich erweitert. Vorausgegangen war eine Verfassungsbeschwerde der Klägerin gegen das Urteil des BAG vom 25.04.2013 (Az. 6 AZR 49/12) und die Aufhebung dieses Urteils durch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 08.06.2016 (Az. 1 BvR 3634/13). Hintergrund des Verfahrens Eine griechische Fluggesellschaft […]
- Stefan Weste (M.B.L.)
- 2. Februar 2017