Rechtsanwaltsgebühren als „allgemeines Lebensrisiko“!?

Stefan Weste (M.B.L.) | 3. Dezember 2010

Mit dieser vom Bundesgerichtshof (BGH) durch Urteil vom 12. Dezember 2006 (VI ZR 224/05) in die Welt gesetzten Weisheit sieht man sich als Rechtsanwalt regelmäßig dann konfrontiert, wenn man einen unberechtigten Anspruch erfolgreich außergerichtlich zurückgewiesen hat und der Anspruchsteller die Kostenerstattung ablehnt.

Der BGH führt in seiner Entscheidung aus, dass die deutsche Rechtsordnung einen generellen Kostenerstattungsanspruch gegen denjenigen, der sich unberechtigt eines Rechts berühmt, nicht kenne. Mit unberechtigten Ansprüchen konfrontiert zu werden, gehöre zum allgemeinen Lebensrisiko, soweit nicht die Voraussetzungen einer speziellen Haftungsnorm vorliegen würden. Ausnahmen gelten nach Ansicht des BGH jedoch dann, wenn der in Anspruch genommene im Einzelfall besonders Schutzwürdig ist.

Bedauerlicherweise hat der BGH in seiner Entscheidung zu der Frage der besonderen Schutzwürdigkeit im Einzelfall keine Stellung genommen.

Das „allgemeine Lebensrisiko“ einer unberechtigten Inanspruchnahme muss nach Ansicht des Autor jedenfalls spätestens dann enden, wenn der vermeintliche Schuldner selbst alle ihm zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, um die Unrechtmäßigkeit der Forderung klarzustellen und die Beauftragung eines Rechtsanwaltes zwingend erforderlich war, weil der vermeintliche Gläubiger in Kenntnis aller Umstände sorgfaltswidrig an seiner angeblichen Forderung festhält und deren Rechtmäßigkeit überdies durch Einschaltung eines Rechtsanwaltes zusätzlichen Nachdruck verleiht.

So geschehen in einem konkreten Fall, in dem die vermeintliche Schuldnerin mehrfach gegenüber der angeblichen Gläubigerin dargelegt hatte, dass es sich um eine Identitätsverwechslung handelt und die Forderung daher unberechtigt geltend gemacht wird. Die vermeintliche Gläubigerin ignorierte diese Ausführungen, schaltete einen Rechtsanwalt ein und drohte mit der gerichtlichen Durchsetzung.

Die vermeintliche Schuldnerin sah sich hierdurch gezwungen, sich ebenfalls anwaltlich vertreten zu lassen. Bereits nach dem ersten außergerichtlichen Schreiben erklärte der gegnerische Anwalt die Angelegenheit für erledigt, Wenngleich der Kostenerstattungsanspruch zunächst unter Bezugnahme auf die BGH Rechtsprechung zurückgewiesen wurde, besann sich die vermeintliche Gläubigerin nach nochmaligem Schriftwechsel doch noch eines Besseren und glich sie aufgrund der besonderen Schutzwürdigkeit der zu Unrecht in Anspruch genommenen Schuldnerin aus.

WK LEGAL bietet kompetente juristische Beratung und zuverlässige Vertretung sowohl in außergerichtlichen als auch gerichtlichen Angelegenheiten. Wenn Sie mehr erfahren wollen, besuchen Sie uns unter www.wklegal.de oder schreiben Sie uns eine E-Mail an: info@wklegal.de.

Jetzt teilen:

Stefan Weste (M.B.L.)

Rechtsanwalt Stefan Weste (M.B.L.) war bis zum 31.08.2018 Partner der Kanzlei WK LEGAL am Standort Berlin. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten gehörten die Bereiche Arbeitsrecht, Mergers & Acquisitions, Intellectual property sowie das Vertragsrecht.

ÜBER DIESEN AUTOR ARTIKEL VON DIESEM AUTOR

Das könnte Sie auch interessieren

Holen Sie sich Unterstützung

SIE HABEN NOCH FRAGEN?

Online Termin vereinbaren

Buchen Sie direkt online Ihren Termin für eine kostenlose Erstberatung. Der für Sie zuständige Rechtsanwalt wird Sie dann zu dem von Ihnen ausgewählten Termin anrufen.

Antworten per WhatsApp

LEGAL SMART beantwortet rechtliche Fragen auch per WhatsApp. Schreiben Sie uns einfach an und stellen Sie Ihre Frage. Antworten gibt es anschließend direkt auf Ihr Handy.

LEGAL SMART Anwaltshotline

Viele Fragen lassen sich mit einem Profi in einem kurzen Gespräch rechtssicher klären. Mit der LEGAL SMART Anwaltshotline steht Ihnen unser Anwaltsteam für Ihre Fragen zur Verfügung. Bundesweite Beratung über die kostenlose Anwaltshotline unter 030 - 62 93 77 980.

LEGAL SMART RECHTSPRODUKTE

ANWALTLICHE LEISTUNG ZUM FESTPREIS

LEGAL SMART Rechtsprodukt Markenverlängerung
49,00 €

Markenverlängerung

Schützen Sie Ihre Marke auch über die gesetzliche Schutzfrist von 10 Jahren hinaus. Verlängern Sie Ihren Markenschutz einfach online.

LEGAL SMART Rechtsprodukt Markenanmeldung EU
899,00 €

Markenanmeldung EU

Mit der EU Marke ist Ihre Marke europaweit geschützt und sichert Sie und Ihre Marke vor parallelen Marken in anderen europäischen Staaten. Nutzen Sie jetzt Ihre Chance auf Ihre EU Marke

MEHR PRODUKTE Anwaltliche Leistung zum Festpreis

LEGAL SMART Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

LEGAL SMART ist die Legal Tech Kanzlei für wirtschaftsrechtliche Themen. Durch konsequente Prozessoptimierung interner und externer Prozesse bieten wir neue Lösungen für verschiedene Fragestellungen. So ist das Recht für jeden zugänglich; schnell, digital und trotzdem mit der Expertise und Kompetenz einer erfahrenen Wirtschaftsrechtskanzlei. Denn Legal Tech ist mehr als nur der Einsatz von Technologie. Legal Tech ist die Bereitstellung juristischer Kompetenz.