Kündigung bei Verstoß eines Arbeitnehmers gegen Corona-Schutzvorschriften
Dass Corona mit den Schutzvorgaben Eingang in Ihr Arbeitsleben gefunden hat, […]
Social Media Marketing als Form des Onlinemarketing ist in aller Munde und kaum ein Unternehmen kann es sich in Zeiten von Facebook, Twitter, Blogs und vielen weiteren Onlineplattformen erlauben, auf dieses Instrumentarium zu verzichten.
Chancen
Kundenorientierte Kommunikation mit der Zielgruppe des Unternehmens oder einzelner Produkte soll Aufmerksamkeit generieren und die Nutzer dazu animieren, diese Inhalte untereinander zu teilen.
Je mehr Onlinepräsenz umso besser denken sich viele Unternehmen und greifen dabei nicht selten auf ihre eigenen Mitarbeiter zurück, die über ihre privaten Accounts möglichst unerkannt positive Informationen über ihren Arbeitgeber oder dessen Produkte verbreiten sollen. Oftmals versprechen sich Unternehmen hiervon mehr Authentizität und Spontanität.
Die Zielsetzung ist in vielen Unternehmen unterschiedlich. Während einige lediglich ihr Unternehmen oder ihre Produkte im Internet präsentieren, nutzen andere Unternehmen Social Media Marketing bereits im Rahmen von Produktentwicklungen, um Marktchancen, Produktbewertungen und/oder Verbesserungsvorschläge unmittelbar in Form von Kundenfeedback analysieren und berücksichtigen zu können.
Risiken
Dieses Vorgehen birgt, neben den unbestreitbaren Chancen, jedoch auch erheblich Risiken, mit denen sich ein Unternehmen im Vorfeld gründlich auseinandersetzen sollte. Hierbei sollte insbesondere bedacht werden, dass sich einmal im Internet veröffentlichte Informationen unkontrollierbar verbreiten und es nahezu unmöglich ist, sie endgültig und dauerhaft zu löschen.
Besonders groß ist die Gefahr, dass vertrauliche Produktinformationen zu früh oder zu detailliert in die Öffentlichkeit und damit nicht zuletzt auch in die Hände von Konkurrenten oder Produktpiraten fallen. Weitere Gefahren gehen von der Vielzahl möglicher Gesetzesverstöße (Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Strafrecht, Persönlichkeitsrechte, etc.) aus, die in der Regel nicht aus Absicht sondern Unerfahrenheit begangen werden. Verbreitet ein Mitarbeiter bspw. beleidigende oder sonst wie rechtswidrige Äußerungen über Mitbewerber oder deren Produkte, sieht sich ein Unternehmen schnell einer kostenpflichtigen Abmahnung ausgesetzt.
Nicht zuletzt kann ein Ausufern der Internetnutzung am Arbeitsplatz dazu führen, dass wesentliche Arbeitspflichten vernachlässigt werden und stattdessen bei Mitarbeitern eine verzerrte Wahrnehmung entsteht, da sie sich doch vermeintlich im Auftrag des Arbeitgebers in den Zahlreichen sozialen Netzwerken aufhalten, folglich zu beruflichen Zwecken.
Lösungen
Für Unternehmen gilt es, die zuvor aufgezeigten Risiken so gut wie möglich zu minimieren, um drohende Schäden für das Unternehmen fern zu halten. Am effektivsten geht dies durch die Erstellung verbindlicher Social Media Compliances, die alle wesentlichen Aspekte im Zusammenhang mit Social Media Marketing Aktivitäten erfasst. Hierbei gilt es, interdisziplinär zu agieren, um einen ausgewogenen Konsens zwischen den Beteiligten zu erzielen. Die Erwartungen der Unternehmensführung, der Marketingabteilung, der IT-Abteilung sind erfahrungsgemäß unterschiedlich.
Unverzichtbar ist hierbei die Beratung durch einen erfahrenen Juristen, der sich in den wesentlichen Rechtsgebieten der sog. „Neuen Medien“ auskennt, der die Social Media Compliance unter Berücksichtigung der unternehmerischen Zielsetzungen und rechtlichen Umsetzbarkeit ausarbeitet und deren Implementierung in die bestehenden Arbeitsverhältnisse übernimmt.
Wie solche Social Media Compliance konkret gestaltet werden und welche Regelungsinhalte sie enthalten sollten, hängt im Wesentlichen vom Einzelfall ab. Werden diese zu pauschal gefasst, sind sie in der Regelung wirkungslos oder sogar rechtswidrig. Letzteres insbesondere dann, wenn durch sie Arbeitnehmerrechte in unzulässiger Art und Weise beeinträchtigt werden.
WK LEGAL berät Unternehmen bei der Erstellung unterschiedlicher Compliance Regelungen, indem wir gemeinsam mit den Unternehmen individuelle Compliance Regeln erarbeiten oder bestehende Regelungen auf Schwachstellen und Verbesserungsmöglichkeiten überprüfen. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne telefonisch oder per E-Mail unter info@wklegal.de zur Verfügung.
Rechtsanwalt Stefan Weste (M.B.L.) war bis zum 31.08.2018 Partner der Kanzlei WK LEGAL am Standort Berlin. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten gehörten die Bereiche Arbeitsrecht, Mergers & Acquisitions, Intellectual property sowie das Vertragsrecht.
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