4. Juli 2022
Vorlage eines gefälschten Genesenennachweis beim Arbeitgeber rechtfertigt fristlose Kündigung
Das Arbeitsgericht Berlin entschied im April 2022, dass die Vorlage eines gefälschten Genesenennachweises, anstelle eines erforderlichen tagesaktuellen Corona-Tests […]
Read more...- Guido Kluck, LL.M.
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