10. März 2010
Widersprüchliche Rechtsprechung zur 40,00 EUR Klausel im Widerrufsrecht konstruiert neuen Abmahngrund
Wer irrtümlich glaubt, dass er mit der Verwendung der Musterwiderrufsbelehrung (Anlage 2 BGB InfoV) alles richtig mache, wird […]
Read more...- Stefan Weste (M.B.L.)
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