AGB-Recht: Unwirksamkeit der salvatorsichen Klausel „Soweit keine zwingenden Vorschriften entgegenstehen“
In Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Verwendung der salvatorischen Klausel „Soweit keine zwingenden Vorschriften entgegenstehen“ gegenüber Verbrauchern (B2C-Verhältnis) unwirksam, […]
Read more...- Georg Schleicher
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