13. April 2011
Bundesarbeitsgericht: Frühere Beschäftigung steht sachgrundloser Befristung nicht entgegen
„Der Möglichkeit, ein Arbeitsverhältnis ohne Sachgrund bis zu zwei Jahre zu befristen, steht eine frühere Beschäftigung des Arbeitnehmers […]
Read more...- Stefan Weste (M.B.L.)
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