18. Januar 2016
Zur Unwirksamkeit der Rechtswahlklauseln „Diese Vertragsbedingungen unterliegen deutschem Recht.“ und „Erfüllungsort: Es gilt deutsches Recht.“ in Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Nach einem Beschluss des OLG Oldenburg vom 23.09.2014 (Az.: 6 U 113/14) sind die Rechtswahlklauseln „Diese Vertragsbedingungen unterliegen […]
Read more...- Georg Schleicher
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