14. Dezember 2020
Crowdworker können Arbeitnehmer sein
Ein vermeintlich selbstständiger „Crowdworker“ kann in Wirklichkeit Angestellter sein. Das hat das Bundesarbeitsgericht am 1.12.2020 (Az. 9 AZR […]
Read more...- Guido Kluck, LL.M.
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