21. März 2013
Vollstreckungs- und Insolvenzschutz durch unwiderrufliches Bezugsrecht
Für die Leistungen aus Lebensversicherungsverträgen kann der Versicherungsnehmer einen Dritten als Bezugsberechtigten bestimmen. An diesen ist dann im […]
Read more...- Wolfgang N. Sokoll
- 0 Comments
- 24