Arbeitgeber dürfen Wissen über Impfstatus verwenden
Der neue Referentenentwurf der SARS-CoV-2-ArbeitsschutzVO-2 (ArbSchVO-E) sieht vor, dass Arbeitgeber den Beschäftigten in Zukunft die Freistellung für eine […]
Read more...- Guido Kluck, LL.M.
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