OLG Stuttgart: DSGVO-Verstöße sind abmahnbar und § 13 TMG ist neben DSGVO nicht anwendbar!
Ob Verletzungen gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) abgemahnt werden können oder nicht, ist eine bislang nicht eindeutig geklärte Frage. […]
Read more...- Guido Kluck, LL.M.
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