9. Juli 2009
EuGH: Der Schokoriegel „Bounty“ hat keine schützenswerte Form.
Die "Bounty"-Hersteller vertreten die Auffassung, dass die Form ihres Schokoriegels besonders außergewöhnlich und damit schützenswert sei. Aus diesem […]
Read more...- Guido Kluck, LL.M.
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