4. Juni 2014
„Kommen Sie wieder arbeiten, oder kündigen Sie!
Am 6. Mai 2014 veröffentlichte das Bundesarbeitsgericht folgende Pressemitteilung Nr. 22/14: „Gesetzlicher Urlaubsanspruch nach unbezahltem Sonderurlaub“ „Nach § […]
Read more...- Stefan Weste (M.B.L.)
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