9. Dezember 2011
Keine Pflicht des Vermieters zur Rücknahme der Mietsache auf „Zuruf“
Nach § 548 Abs. 1 Satz 1, 2 BGB beginnt die Verjährung der Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen […]
Read more...- Simona B. Ignatova
- 0 Comments
- 31