9. Dezember 2011
Keine Pflicht des Vermieters zur Rücknahme der Mietsache auf „Zuruf“
Nach § 548 Abs. 1 Satz 1, 2 BGB beginnt die Verjährung der Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen […]
Read more...- Simona B. Ignatova
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