BGH – Widerruf einer Autofinanzierung nun doch erfolgreich
Der BGH gibt seine bisherige Rechtsprechung zum Thema Widerruf auf (Urt. […]
Die Trustfonds UK wurden aufgesetzt durch das Emissionshaus Rothmann & Cie. AG in Form drei verschiedener Beteiligungsgesellschaften. Zunächst wurde im Jahr 2004 der Fonds Rothmann & Cie. TrustFonds UK 1 GmbH & Co. KG aufgelegt, welcher in den ersten zwei Jahren tatsächlich bei steuerlich vorteilhaften Verlustzuweisungen den Anlegern gleichzeitig Kapital ausschütten konnte. Daraufhin folgte im Jahr 2006 der Nachfolger Rothmann & Cie. TrustFonds UK 2 GmbH & Co. KG und 2007 der Rothmann & Cie. TrustFonds UK 3 GmbH & Co. KG. Jeweils waren die Anlagen strukturiert als geschlossene Fonds, bei denen die Kapitalanleger den jeweiligen Gesellschaften durch Zeichnung einer Kommanditeinlage beitraten. Insgesamt wurden von den Anlegern fast EUR 85.000.000,00 eingesammelt.
Zweck der Fonds war der Handel von Lebensversicherungen auf dem britischen Markt. Als Investitionsmarkt wurde Großbritannien gewählt, da die dortigen Versicherungen aufgrund geringerer Regulierungen größere Handlungsmöglichkeiten bei Einsatz des eingesammelten Geldes in Investitionen hätten. Zusätzlich ergäben sich durch ein Doppelbesteuerungsabkommen Steuervorteile.
Den Anlegern wurde anhand der jeweiligen Prospekte versprochen, dass sie durch ihren Einsatz die Chancen des Kapitalmarkts nutzen könnten, ohne dessen Risiken in vollem Umfang tragen zu müssen. Durch breite Streuung des Portfolios auf dem Lebensversicherungs-Zweitmarkt solle den Anlegern eine hohe Sicherheit verkauft werden. Zusätzlich würden bei Erwerb der Lebensversicherung die jeweils zugehörigen Garantien mit übernommen werden. Eine darüber hinausgehende Absicherung würde dadurch geschaffen werden, dass der staatliche Einlagensicherungsfonds im Falle der Insolvenz eingreife. Nicht zuletzt finde eine Überwachung der Tätigkeiten des Fonds durch die britische Finanzaufsicht Financial Services Authority statt. Bei dieser hohen Sicherheit wurde den Anlegern beispielhaft ein Kapitalrückfluss von insgesamt 193 % vorgerechnet.
Ein Prospekt sagt hierzu: „Sicherheit und Renditen – wir sind für Sie bis nach England gefahren“. Wären Sie besser einmal hier geblieben.
Denn in der Folgezeit gingen die prospektierten Auszahlungen in Höhe von 6 % bzw. 8 % per anno kontinuierlich in allen drei TrustFonds UK zurück. Unlängst schlug die Geschäftsführung am 3. Mai 2013 für den TrustFonds UK 2 nurmehr eine Auszahlung in Höhe von 1,2 % vor. Viele Kapitalanleger befürchten nun nicht nur den Verlust ihrer Einlage, sondern sogar ein Rückzahlungsverlangen ihrer Gesellschaft von bereits vor Jahren erhaltener Auszahlungen aufgrund Wiederaufleben ihrer Kommanditistenhaftung.
Unserer juristischen Einschätzung nach können sich viele Anleger erfolgreich von ihren Beteiligungen lösen. Zum Teil wurden die gesetzlichen Vorgaben der Widerrufsbelehrungen nicht eingehalten, sodass ein Widerruf noch nachträglich möglich sein kann. Zum anderen kennen wir Fälle, in denen eine Falschberatung bei Fondsbeitritten stattgefunden hat. Ein Prospektfehler zum Beispiel, welcher zu einer fehlerhaften Beratung der Anleger führte, lag unserer Ansicht darin, dass die Financial Services Authority zwar den Finanzmarkt beaufsichtigt, nicht jedoch die rentable Arbeitsweise eines Fonds überwacht.
Empirisch verfolgen die wenigsten Kapitalanleger ihre Ansprüche auf Rückabwicklung ihrer Kapitalanlagen. Dies mag daran liegen, dass sie ihre Investition bereits abgeschrieben, ihren Glauben in das System – welches sie bereits um ihre Ersparnisse gebracht hat – verloren haben oder weil sie meinen, das Tätigwerden eines Anwalts verursacht nur weitere unnütze Kosten. Rufen Sie uns einfach zu einer unverbindlichen telefonischen Erstberatung einmal an. Wir nehmen eine Ersteinschätzung Ihres Falles vor und besprechen erst einmal alles Weitere – ohne jegliche Risiken für Sie. Wir haben Interesse daran, Ihnen Ihr Geld zurückzuholen; nicht, Sie noch einmal vergeblich zahlen zu lassen.
WK LEGAL ist eine auf das Wirtschaftsrecht spezialisierte bundesweit tätige Rechtsanwaltskanzlei. Wir beraten Unternehmer und Verbraucher in allen Fragen des Kapitalmarkt-, Internet-, Vertrags- und Kaufrechts und darüber hinaus. Sollten Sie Fragen zu diesem oder anderen Themen haben, können Sie uns telefonisch unter 030-692051750 oder per E-Mail zunächst kostenlos und unverbindlich kontaktieren.
Rechtsanwalt Matthias Steinchen ist Ihr Ansprechpartner für die Bereiche Bank- und Kapitalmarktrecht, Gesellschaftsrecht und Immobilien-recht. Im Kapitalmarktrecht berät er Sie umfassend in Ihren Geschäftsbeziehungen mit Finanzdienstleistungsinstituten. Dabei liegt sein Fokus auf der Beratung von Kapitalanlegern.
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