Und immer wieder „Emmely“ – Kippt die Bagatellkündigung?

Stefan Weste (M.B.L.) | 27. Oktober 2010

Nach Ansicht der 1. Kammer des Arbeitsgericht Bonn darf ein Mitarbeiter Arbeitgebereigentum von geringem Wert verschenken, ohne dass er dafür gekündigt werden kann.

Konkret ging es um den Betriebsratsvorsitzenden eines Unternehmens, für das dieser seit mehr als 30 Jahren tätig ist. Ein ehemaliger Mitarbeiter bat einen seiner früheren Kollegen darum ihm drei Schrauben im Wert von insgesamt 28 Cent zu schenken. Der Kollege war jedoch nicht bereit seinen Arbeitsplatz aufs Spiel zu setzen und weigerte sich. Ganz anders der Betriebsratsvorsitzende, dessen Unrechtsbewusstsein offenbar weniger ausgeprägt ist. Unter Vorspiegelung falscher Tatsachen veranlasste er die Materialausgabe zur Herausgabe der drei Schrauben und schenkte sie anschließend dem ehemaligen Mitarbeiter.

Nachdem der Arbeitgeber durch einen anonymen Brief von diesem Vorfall Kenntnis erlangte, hörte er den Betriebsrat ordnungsgemäß zur fristlosen Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden an, der jedoch seine Zustimmung verweigerte. Ebenso verweigerte nunmehr das Arbeitsgericht Bonn die Ersetzung der Zustimmung. Als Begründung führte es hierzu den geringen Wert der Schrauben sowie die langjährige Betriebszugehörigkeit des Betriebsratsvorsitzenden an.

Wieder vertritt ein Arbeitsgericht die Auffassung, dass eine langjährige Betriebszugehörigkeit die (vermeintlich) erstmalige Begehung einer gegen den Arbeitgeber gerichteten Straftat rechtfertigt. Dies insbesondere dann, wenn der Schaden des Arbeitgebers lediglich von geringem Wert ist.

Wenngleich das Bundesarbeitsgericht in seinen Entscheidungsgründen zum Fall „Emmely“, klarstellt, dass ein solches Verhalten auch dann einen wichtigen Grund i. S. d. § 626 Abs. 1 BGB darstellen kann, wenn die rechtswidrige Handlung Sachen von nur geringem Wert betrifft oder zu einem nur geringfügigen, möglicherweise zu gar keinem Schaden geführt hat, scheint die Tendenz der Arbeitsgerichte dahin zu gehen, dass es in solchen Fällen zwingend einer vorherigen Abmahnung bedarf und es Arbeitgeber zukünftig noch schwerer haben werden, ihre fristlosen Kündigungen vor den Arbeitsgerichten bestätigt zu bekommen.

WK LEGAL vertritt sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in sämtlichen arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Wenn Sie mehr erfahren wollen, besuchen Sie uns unter www.wklegal.de/rechtsgebiete/arbeitsrecht oder schreiben Sie uns eine Email an info@wklegal.de

Jetzt teilen:

Stefan Weste (M.B.L.)

Rechtsanwalt Stefan Weste (M.B.L.) war bis zum 31.08.2018 Partner der Kanzlei WK LEGAL am Standort Berlin. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten gehörten die Bereiche Arbeitsrecht, Mergers & Acquisitions, Intellectual property sowie das Vertragsrecht.

ÜBER DIESEN AUTOR ARTIKEL VON DIESEM AUTOR

Das könnte Sie auch interessieren

Holen Sie sich Unterstützung

SIE HABEN NOCH FRAGEN?

Online Termin vereinbaren

Buchen Sie direkt online Ihren Termin für eine kostenlose Erstberatung. Der für Sie zuständige Rechtsanwalt wird Sie dann zu dem von Ihnen ausgewählten Termin anrufen.

Antworten per WhatsApp

LEGAL SMART beantwortet rechtliche Fragen auch per WhatsApp. Schreiben Sie uns einfach an und stellen Sie Ihre Frage. Antworten gibt es anschließend direkt auf Ihr Handy.

LEGAL SMART Anwaltshotline

Viele Fragen lassen sich mit einem Profi in einem kurzen Gespräch rechtssicher klären. Mit der LEGAL SMART Anwaltshotline steht Ihnen unser Anwaltsteam für Ihre Fragen zur Verfügung. Bundesweite Beratung über die kostenlose Anwaltshotline unter 030 - 62 93 77 980.

LEGAL SMART RECHTSPRODUKTE

ANWALTLICHE LEISTUNG ZUM FESTPREIS

LEGAL SMART Rechtsprodukt Markenanmeldung EU
899,00 €

Markenanmeldung EU

Mit der EU Marke ist Ihre Marke europaweit geschützt und sichert Sie und Ihre Marke vor parallelen Marken in anderen europäischen Staaten. Nutzen Sie jetzt Ihre Chance auf Ihre EU Marke

LEGAL SMART Rechtsprodukt Vertragscheck
299,00 €

Vertragscheck

Machen Sie keine Kompromisse. Lassen Sie Ihren Vertrag anwaltlich prüfen, bevor Sie ihn unterschreiben. Professionell und zum Festpreis.

MEHR PRODUKTE Anwaltliche Leistung zum Festpreis

LEGAL SMART Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

LEGAL SMART ist die Legal Tech Kanzlei für wirtschaftsrechtliche Themen. Durch konsequente Prozessoptimierung interner und externer Prozesse bieten wir neue Lösungen für verschiedene Fragestellungen. So ist das Recht für jeden zugänglich; schnell, digital und trotzdem mit der Expertise und Kompetenz einer erfahrenen Wirtschaftsrechtskanzlei. Denn Legal Tech ist mehr als nur der Einsatz von Technologie. Legal Tech ist die Bereitstellung juristischer Kompetenz.