Vollstreckungs- und Insolvenzschutz durch unwiderrufliches Bezugsrecht
Für die Leistungen aus Lebensversicherungsverträgen kann der Versicherungsnehmer einen Dritten als […]
Zum ersten Januar 2013 sind mit dem Gesetz zur Reform der Sachaufklärung wesentliche Änderungen für die Zwangsvollstreckung in Kraft getreten. In zwei Beiträgen hatten wir hierzu bereits berichtet (verbesserte Informationsbeschaffung, eidesstattliche Versicherung wird Vermögensauskunft).
Eine weitere Änderung betrifft die Forderungsvollstreckung, also z.B. in Lohn-, Gehalts-, Renten- und Honorarforderungen, Gefangenengelder, Versicherungsleistungen, Konto- und Sparguthaben etc. Der zur Vereinfachung hierzu neu geschaffene § 829a ZPO ermöglicht bei durch Vollstreckungsbescheid titulierten Geldforderungen bis 5.000,00 € die komplett elektronische Beantragung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses und soll zu einer deutlichen Beschleunigung des Verfahrens führen. Bei der Berechnung des Höchstbetrags von 5.000,00 € bleiben Nebenforderungen und Kosten der Zwangsvollstreckung unberücksichtigt, soweit sie nicht allein Gegenstand des Vollstreckungsauftrags sind.
Rechtsanwalt und Mediator Wolfgang N. Sokoll war bis Ende November 2016 bei WK LEGAL Ihr Ansprechpartner für das Arbeitsrecht, das Insolvenzrecht, das Versicherungsrecht, das Forderungsmanagement, die Zwangsvollstreckung und die außergerichtliche Streitbeilegung insbesondere im Wege der Mediation. Seit dem erreichen Sie ihn in seiner Anwaltskanzlei in Berlin Charlottenburg in der Hardenbergstraße 12 telefonisch unter 030 120857200, per Fax unter 030 120857209 und per E-Mail unter info@mediation-recht.net.
ÜBER DIESEN AUTOR ARTIKEL VON DIESEM AUTORFür die Leistungen aus Lebensversicherungsverträgen kann der Versicherungsnehmer einen Dritten als […]
Am Ende einer erfolgreichen Räumungsklage steht der Räumungstitel. Der Titel gibt […]
Das Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung wird jedoch nicht nur […]
Buchen Sie direkt online Ihren Termin für eine kostenlose Erstberatung. Der für Sie zuständige Rechtsanwalt wird Sie dann zu dem von Ihnen ausgewählten Termin anrufen.
LEGAL SMART beantwortet rechtliche Fragen auch per WhatsApp. Schreiben Sie uns einfach an und stellen Sie Ihre Frage. Antworten gibt es anschließend direkt auf Ihr Handy.
Viele Fragen lassen sich mit einem Profi in einem kurzen Gespräch rechtssicher klären. Mit der LEGAL SMART Anwaltshotline steht Ihnen unser Anwaltsteam für Ihre Fragen zur Verfügung. Bundesweite Beratung über die kostenlose Anwaltshotline unter 030 - 62 93 77 980.
Lassen Sie sich umfassend und invidiuell beraten zu Ihrer rechtlichen Frage. Fast 85% aller rechtlichen Probleme lassen sich bereits mit der anwaltlichen Erstberatung klären.
Mit einer alle Bereiche berücksichtigenden Prüfung erhalten Sie den besten Schutz für Ihre Marke und können Ihre eigene Marke in jeder Hinsicht einsetzen
Schützen Sie Ihre Marke auch über die gesetzliche Schutzfrist von 10 Jahren hinaus. Verlängern Sie Ihren Markenschutz einfach online.
LEGAL SMART ist die Legal Tech Kanzlei für wirtschaftsrechtliche Themen. Durch konsequente Prozessoptimierung interner und externer Prozesse bieten wir neue Lösungen für verschiedene Fragestellungen. So ist das Recht für jeden zugänglich; schnell, digital und trotzdem mit der Expertise und Kompetenz einer erfahrenen Wirtschaftsrechtskanzlei. Denn Legal Tech ist mehr als nur der Einsatz von Technologie. Legal Tech ist die Bereitstellung juristischer Kompetenz.