BAG: Resturlaub verfällt nicht mehr automatisch
Der Europäische Gerichtshof hat erst vor kurzem entschieden, dass ein Urlaubsanspruch […]
Zum Thema Urlaub geht viel Halbwissen herum. Das wollen wir aufklären. Daher soll es in unserem heutigen Beitrag zum Thema Urlaubsanspruch bei längerer Krankheit gehen.
Alles was Sie zum Thema Urlaubsansprüche wissen müssen, erfahren Sie auf unserem Blog!
Viele Arbeitnehmer haben mit längerfristigen Erkrankungen zu kämpfen, die ihnen nicht erlauben, ihrer gewohnten Arbeitstätigkeit nachzugehen. Grundsätzlich gilt nach § 9 BUrlG, dass wenn ein Arbeitnehmer während des Urlaubs erkrankt, die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet werden.
Der Rechtsgedanke hinter dieser Regelung ist, dass der Anspruch auf Urlaub mit dem Arbeitsverhältnis gekoppelt ist und eine unverschuldete Erkrankung diesen Anspruch grundsätzlich nicht abändern soll.
Rechtstipp: Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bestehen die Urlaubsansprüche solange das Arbeitsverhältnis besteht. Auch bei längerer Krankheit kann der Urlaub nicht einfach so gekürzt werden.
Grundsätzlich besteht ein Urlaubsanspruch gem. § 7 Abs. 3 BUrlG bis zum 31.12. eines jeden Jahres. Jedoch können Sie abweichende Vereinbarungen mit Ihrem Arbeitgeber treffen. Nimmt man Resturlaub mit in das neue Kalenderjahr, muss er gemäß § 7 Abs. 3 BUrlG bis zum 31. März wahrgenommen werden, ansonsten kann der Anspruch auf die Urlaubstage verfallen.
§ 7 Abs. 3 BUrlG: „Der Urlaub muß im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen.“
Rechtstipp: Nach der Rechtsprechung muss der Arbeitgeber seiner Hinweispflicht nachkommen und den Arbeitnehmer auffordern seinen Urlaub zu nehmen. Erst danach könnte der Urlaub mit Ablauf des Jahres erlöschen.
Das Bundesarbeitsgericht hat sich schon zu der Frage positioniert, ob ein Urlaubsanspruch verfällt, wenn man das ganze Jahr krank war. So kann ein Urlaubsanspruch im Fall einer längeren Erkrankung bis zu 15 Monate nach Ablauf des eigentlichen Urlaubsjahres noch geltend gemacht werden. Ein Urlaubsanspruch bei langer Krankheit verfällt demnach also erst am 31. März des übernächsten Jahres (AZ 9 AZR 353/10).
Achten Sie darauf, dass der Anspruch auf Geltendmachung von Urlaub aber nicht zeitlich unbegrenzt möglich ist. Ist ein Arbeitnehmer mehrere Jahre krankgeschrieben, so kann das zum Verlust des Urlaubsanspruchs führen, selbst wenn das Arbeitsverhältnis die ganze Zeit bestand. Hier gilt eine von Bundesarbeitsgericht vorab festgesetzte Frist von 15 Monaten. Lassen Sie sich von unserem im Arbeitsrecht spezialisierten Team beraten. Melden Sie sich bei uns! Wir stehen Ihnen schnell und unkompliziert mit fachanwaltlicher Beratung zur Seite.
Das Arbeitsrecht und das Bundesurlaubsgesetz sind zwei stark reglementierte Bereiche. Dennoch sind viele Punkte dispositiv und nach Rücksprache und Genehmigung des Arbeitgebers möglich. So kann der Urlaub mit ins neue Jahr genommen werden, wenn es der Arbeitgeber genehmigt, und auch bereits genehmigter Urlaub kann, noch Rücksprache mit Ihrem Chef, wieder verändert werden.
Hier empfiehlt es sich einfach an den Arbeitgeber heranzutreten und die Sachlage zu erklären. Wenn Sie schlüssig erläutern, wieso eine Änderung für Sie wichtig wäre, wird der Arbeitgeber ein offenes Ohr dafür haben.
Rechtstipp für Arbeitgeber: Sollte ein Arbeitnehmer lange erkrankt sein und das unter Umständen zu einem Verlust des Urlaubsanspruch nach der Rechtsprechung des BAG führen, müssen Sie den Arbeitnehmer schriftlich darüber informieren, dass der Urlaubsanspruch zu einem bestimmten Zeitpunkt verfällt.
Bezüglich der Abgeltung von Urlaub in Geld sieht § 7 Abs. 4 BUrlG übrigens vor, dass wenn der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden kann, er abzugelten ist. Das wäre nur dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer nach einer langen Erkrankung komplett aus dem Unternehmen ausscheidet.
Sie haben Fragen zum Thema Arbeitsrecht? Melden Sie sich bei uns! Unser im Arbeitsrecht spezialisiertes Team steht Ihnen gerne schnell zur Seite und berät Sie gern.
Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).
ÜBER DIESEN AUTOR ARTIKEL VON DIESEM AUTORDer Europäische Gerichtshof hat erst vor kurzem entschieden, dass ein Urlaubsanspruch […]
Achtung: Bei Corona-Quarantäne während des Urlaubs gibt es die Urlaubstage nicht […]
Am 6. Mai 2014 veröffentlichte das Bundesarbeitsgericht folgende Pressemitteilung Nr. 22/14: […]
Buchen Sie direkt online Ihren Termin für eine kostenlose Erstberatung. Der für Sie zuständige Rechtsanwalt wird Sie dann zu dem von Ihnen ausgewählten Termin anrufen.
LEGAL SMART beantwortet rechtliche Fragen auch per WhatsApp. Schreiben Sie uns einfach an und stellen Sie Ihre Frage. Antworten gibt es anschließend direkt auf Ihr Handy.
Viele Fragen lassen sich mit einem Profi in einem kurzen Gespräch rechtssicher klären. Mit der LEGAL SMART Anwaltshotline steht Ihnen unser Anwaltsteam für Ihre Fragen zur Verfügung. Bundesweite Beratung über die kostenlose Anwaltshotline unter 030 - 62 93 77 980.
Machen Sie keine Kompromisse. Lassen Sie Ihren Vertrag anwaltlich prüfen, bevor Sie ihn unterschreiben. Professionell und zum Festpreis.
Mit einer alle Bereiche berücksichtigenden Prüfung erhalten Sie den besten Schutz für Ihre Marke und können Ihre eigene Marke in jeder Hinsicht einsetzen
Das Update für Ihre Website nach den Anforderungen der DSGVO und haben Sie keine Angst vor Abmahnungen oder Bußgeldern.
LEGAL SMART ist die Legal Tech Kanzlei für wirtschaftsrechtliche Themen. Durch konsequente Prozessoptimierung interner und externer Prozesse bieten wir neue Lösungen für verschiedene Fragestellungen. So ist das Recht für jeden zugänglich; schnell, digital und trotzdem mit der Expertise und Kompetenz einer erfahrenen Wirtschaftsrechtskanzlei. Denn Legal Tech ist mehr als nur der Einsatz von Technologie. Legal Tech ist die Bereitstellung juristischer Kompetenz.