Abkehr von der üblichen Haftungsquote 50:50 bei „doppelten Ausparkunfällen“?
Nach einem Urteil des Landgericht Saarbrücken vom 7. Mai 2010 (Az. […]
Das Landgericht München I hat mit Urteil vom 20.01.2022 (Az. 3 O 17493/20) die Betreiberin einer Website für den Einsatz von Google Fonts neben Unterlassung zu einem Schadensersatz in Höhe von 100 Euro verurteilt. Dieses Urteil scheint einige Leute zu motivieren, eine Art Abmahnschreiben an Websitebetreibende zu versenden, die Google Fonts dynamisch implementiert haben.
Wir erklären Ihnen hier, wie Sie sich bei Abmahnungen im Fall von Google Fonts verhalten müssen!
Google Fonts sind die Auswahl an verschiedenen Schriftarten, deren Nutzung grundsätzlich kostenlos ist. Google stellt sie unter der Internetadresse https://fonts.google.com/ zur Verfügung.
Die Abmahnungen sind immer ähnlich aufgebaut, zunächst wird auf das oben genannte Urteil Bezug genommen und dann ein Schadensersatz von 100 EUR geltend gemacht. Anscheinend seien die Abmahner Privatpersonen, die vorgeben, die jeweils genannte Website besucht zu haben und dabei wegen der dynamischen Einbettung der Google Fonts in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt worden zu sein. Doch stimmt das? Wohl eher zweifelhaft!
Wer eine Abmahnung wegen Google Fonts oder eines anderen Grundes erhalten hat, sollte nicht zu viel Zeit verstreichen lassen. Die Fristen sollten unbedingt im Blick behalten werden.
Rechtstipp: Man sollte nicht vorschnell den geforderten Schadensersatz zahlen oder die Unterlassungserklärung unterschreiben!
Stattdessen sollte umgehend ein spezialisierter Anwalt kontaktiert und die Abmahnung von ihm auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden. Er kann eine geeignete Vorgehensweise entwickeln und Ihnen bei der Abwehr helfen.
Wird bei Aufruf einer Webseite die dynamischen IP-Adresse des Nutzers auf Grund der Nutzung von Google Fonts durch den Webseitenbetreiber automatisch an Google weitergeleitet, so stellt dies einen unzulässigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar. Auf Grund des damit eintretenden Kontrollverlusts über die an Server von Google in den USA übermittelten Daten stellt dies jedenfalls einen erheblichen Eingriff dar, der Ansprüche auf immateriellen Schadensersatz begründet
Bei einer Abmahnung sollte man definitiv von bösen Anrufen oder Anzeigen gegen die Abmahner absehen und die Zeit lieber nutzen, um rechtlichen Rat einzuholen, um richtig auf eine erhaltene Abmahnung zu reagieren
Achtung: eine Zahlung könnte bereits als ein Schuldanerkenntnis gewertet werden. Wir haben schon etliche Abmahnungen erfolgreich abwehren bzw. deren Umfang reduzieren können und haben für Sie einen speziellen Service entwickelt:
Neben einer Beratung auf dem von Ihnen gewünschten Weg per E-Mail, Telefon oder Videochat erhalten Sie nach dem Erwerb dieses Rechtsproduktes von einem spezialisierten Rechtsanwalt eine Beratung mit einer Dauer von bis zu 30 Minuten. Im Rahmen dieser Beratung erhalten Sie alle Informationen zu einer möglichen Verteidigung gegen Ihre Abmahnung. Insbesondere wird hierbei aufgrund der großen anwaltlichen Erfahrung eingeschätzt, ob Sie überhaupt Zahlungen an die Gegenseite leisten müssen.
Nach der Festlegung des taktischen Vorgehens wird Ihr Rechtsanwalt Sie gegenüber der abmahnenden Kanzlei außergerichtlich vertreten. Enthalten ist hierbei die gesamte vorgerichtliche Korrespondenz mit der Gegenseite. Zusätzliche Kosten, auch für den Fall eines Vergleiches, fallen im Rahmen dieses Rechtsproduktes nicht an.
Mit der professionellen anwaltlichen Vertretung haben Sie optimale Voraussetzungen die Abmahnung und die damit verbundenen Kosten auf das Maß zu reduzieren, welches Sie tatsächlich leisten müssen. Oftmals ist es sogar möglich die Abmahnung vollständig zurückzuweisen. Sichern Sie sich professionelle Hilfe mit diesem Rechtsprodukt.
Melden Sie sich bei uns! Wir helfen Ihnen gern. Wir brauchen nur wenige Angaben von Ihnen und prüfen dann die Abmahnung auf ihre Rechtmäßigkeit innerhalb von 24 Stunden. Dann meldet sich einer unserer Rechtsanwälte bei Ihnen und berät Sie zu Ihrem Fall. Danach übernimmt er die weitere Korrespondenz mit der abmahnenden Kanzlei.
Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).
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