Kein Sch­mer­zens­geld wegen angeb­lich fal­scher Qua­ran­täne

Guido Kluck, LL.M. | 20. Juli 2022

Das Oberlandesgericht Naumburg hat mit Beschluss vom 08.06.2022 (Az. 5 U 35/22) die Anordnung von Quarantäne für die gesamte Familie nach positivem Corona-Test eines Familienmitglieds bestätigt. Es bestehe nach diesem Beschluss auch dann kein Anspruch auf Schmerzensgeld, wenn sich herausstelle, dass die positiv getestete Person gesund gewesen sei. Die Richter bestätigten damit das zuvor ergangene landgerichtliche Urteil. Die Stadt habe sich an alle Vorgaben des IfSG gehalten. 

Alles was Sie zur diesem Urteil wissen müssen, erfahren Sie in diesem Beitrag!

Sachverhalt 

Das Landgericht hatte die Klage der Familie auf Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 3.700 Euro für jeden der vier Kläger zunächst zurückgewiesen. Nach Ansicht der zuständigen Richter war die Anordnung der Quarantäne durch die Stadt gegen die Mitglieder der Familie im April 2021 rechtmäßig, weil bei einem Familienmitglied nach einem PCR-Corona-Test ein positives Ergebnis festgestellt wurde. Die Kläger trugen vor, der Laborbefund sei falsch positiv gewesen und das betroffene Familienmitglied gesund gewesen und es auch die ganze Zeit geblieben. Jedoch seien nach Auffassung des Gerichts die wissenschaftlichen Erkenntnisse des PCR-Tests nicht anzuzweifeln.

IfSG als Rechtsgrundlage 

Das OLG Naumburg hat die vorinstanzliche Entscheidung bestätigt. Es führte aus, dass die Stadt ohne Verschulden gehandelt habe, da diese sich bei der Anwendung des Infektionsschutzgesetzes an die maßgeblichen Empfehlungen des Robert Koch Instituts (RKI) gehalten habe. 

Personenkreis der Quarantäne

Wichtig zu wissen ist, dass nicht nur infizierte Personen unter Quarantäne gestellt werden. Auch ihre Kontaktpersonen müssen darauf einstellen, in die Quarantäne zu kommen. 

Darunter fallen zum einen Personen, die engen Kontakt mit einer infizierten Person hatten. Enger Kontakt ist bei Küssen, Berührungen Anniesen oder einem 15-minpten Gegenüberstehen gegeben. Diese Personen werden vom Gesundheitsamt ermittelt und über die Situation unterrichtet. Zum anderen zählen dazu Personen, die sich im selben Raum mit dem Infizierten aufgehalten haben, wie etwa bei Arbeitskollegen. 

Mit welchen Strafen ist beim Verlassen der Quarantäne weiterhin zu rechnen?

Wenn Auflagen und Anweisungen des Gesundheitsamtes missachtet und gebrochen werde, ist das Infektionsschutzgesetz (IfSG) für Sanktionen und weiteres Vorgehen maßgeblich. 

Es ist mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe von 2.500 bis hin zu 25.000 Euro zu rechnen. Dies richtet sich nach § 75 IfSG. Wenn man durch den Verstoß der Quarantäneauflagen bzw. einem auferlegten Berufsausübungsverbots das Virus vorsätzlich verbietet, droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.

Symptome – was ist zu tun?

Vermutet man, sich mit dem Coronavirus infiziert zu haben, etwa weil man Kontakt mit einer bereits infizierten Person hatte, bestehen verschiedene Pflichten, die beachtet werden müssen. Zum einen ist das Gesundheitsamt zu informieren, wenn nicht dieses bereits auf den Betroffenen zugekommen ist. Bestätigt das Gesundheitsamt die Vermutung, wird eine Quarantäne angeordnet.

Bei Krankheitssymptomen sollte der Arbeitgeber informiert werden und – je nach den Regeln im Betrieb – ein ärztliches Attest vorlegen. Die Quarantäneanordnung selbst wirkt nicht als Krankmeldung oder Attest. 

Für die Zeit der Quarantäne darf die Wohnung nicht verlassen werden und auch jeder Kontakt zu anderen Personen ist zu vermeiden. Das heißt demnach auch, dass man nicht zur Arbeit gehen darf. In den allermeisten Fällen ordnen die Arbeitgeber momentan Homeoffice für die Quarantänezeit an, wenn dies der Natur der Arbeit nicht widerspricht. Wird man demnach in der Quarantänenzeit krank, muss man sich dennoch eine Krankschreibung vom Arzt holen. 

Hinzukommt, dass man mit allen Personen, die sich unter demselben Dach befinden, möglichst keinen Kontakt haben soll. Demnach ist es ratsam, sich nicht in denselben Räumen aufzuhalten oder zu schlafen und wenn möglich, getrennte Badezimmer zu benutzen. 

Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen! Wenden Sie sich gerne unverbindlich an unsere Kanzlei, wir helfen Ihnen umgehend und beantworten Ihre Fragen zum Coronavirus und Recht!

Jetzt teilen:

Guido Kluck, LL.M.

Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).

ÜBER DIESEN AUTOR ARTIKEL VON DIESEM AUTOR

Das könnte Sie auch interessieren

Holen Sie sich Unterstützung

SIE HABEN NOCH FRAGEN?

Online Termin vereinbaren

Buchen Sie direkt online Ihren Termin für eine kostenlose Erstberatung. Der für Sie zuständige Rechtsanwalt wird Sie dann zu dem von Ihnen ausgewählten Termin anrufen.

Antworten per WhatsApp

LEGAL SMART beantwortet rechtliche Fragen auch per WhatsApp. Schreiben Sie uns einfach an und stellen Sie Ihre Frage. Antworten gibt es anschließend direkt auf Ihr Handy.

LEGAL SMART Anwaltshotline

Viele Fragen lassen sich mit einem Profi in einem kurzen Gespräch rechtssicher klären. Mit der LEGAL SMART Anwaltshotline steht Ihnen unser Anwaltsteam für Ihre Fragen zur Verfügung. Bundesweite Beratung über die kostenlose Anwaltshotline unter 030 - 62 93 77 980.

LEGAL SMART RECHTSPRODUKTE

ANWALTLICHE LEISTUNG ZUM FESTPREIS

LEGAL SMART Rechtsprodukt Anwaltliche Erstberatung
149,00 €

Anwaltliche Erstberatung

Lassen Sie sich umfassend und invidiuell beraten zu Ihrer rechtlichen Frage. Fast 85% aller rechtlichen Probleme lassen sich bereits mit der anwaltlichen Erstberatung klären.

LEGAL SMART Rechtsprodukt Markenanmeldung DE+
499,00 €

Markenanmeldung DE+

Mit einer alle Bereiche berücksichtigenden Prüfung erhalten Sie den besten Schutz für Ihre Marke und können Ihre eigene Marke in jeder Hinsicht einsetzen

MEHR PRODUKTE Anwaltliche Leistung zum Festpreis

LEGAL SMART Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

LEGAL SMART ist die Legal Tech Kanzlei für wirtschaftsrechtliche Themen. Durch konsequente Prozessoptimierung interner und externer Prozesse bieten wir neue Lösungen für verschiedene Fragestellungen. So ist das Recht für jeden zugänglich; schnell, digital und trotzdem mit der Expertise und Kompetenz einer erfahrenen Wirtschaftsrechtskanzlei. Denn Legal Tech ist mehr als nur der Einsatz von Technologie. Legal Tech ist die Bereitstellung juristischer Kompetenz.