Soforthilfen in NRW: Gericht entscheidet über Rückzahlung

Guido Kluck, LL.M. | 29. August 2022

Im März und April 2020 haben deutschlandweit tausende Unternehmen die sog. Corona-Soforthilfe beantrag. Ausgezahlt wurden Beiträge bis zu 9.000 EUR. Gegen eine Rückzahlung der Hilfen wehren sich aber viele Betroffene, weswegen sehr viele Prozesse vor den Verwaltungsgerichten geführt werden. 

Was Sie zu dem Thema Rückzahlung von Corona-Soforthilfen wissen müssen, erfahren Sie in diesem Beitrag!

Die Soforthilfe

Die Corona-Soforthilfe war zu Beginn der Pandemie (27. März – 31. Mai 2020) unkompliziert zu beantragen. Die Auszahlung erfolgte auch problemlos. Ausgezahlt wurden je nach Berechnungsgrundlage 9.000 – 25.000 Euro. Voraussetzung für die Soforthilfe war, dass man vor der Pandemie keine Liquiditätsprobleme hatte. Außerdem wurde der Begünstigte darauf hingewiesen, dass die Soforthilfe Zweckgebunden ist, keine Aufrechnung erfolgen darf und, dass die Hilfe zurückzuzahlen ist. Nordrhein-Westfalen startete bereits Anfang Juli 2020 das Rückmelde- und Rückzahlungsverfahren. Das Land sendete E-Mails und Bescheide mit der Aufforderung den tatsächlichen Förderbedarf und Liquiditätsengpass zu berechnen und zu melden. Der überschießende Betrag ist dementsprechend zurückzuzahlen.

Zweckgebundenheit der Hilfsmittel 

Die Verwendung der ausgezahlten Corona-Soforthilfe ist zweckgebunden. 

In Fällen, in denen die Begünstigten die Hilfen anderweitig einsetzten oder sogar mit betrügerischer Absicht ausnutzten, laufen zahlreiche Ermittlungs- und Gerichtsverfahren. Natürlich wurden auch schon Ermittlungsverfahren eingeleitet. Im Raum steht bei solchen Fällen immer der Vorwurf des Subventionsbetrugs. Dieser wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bestraft!

Rückforderungsbescheide rechtsfehlerhaft 

In Nordrhein-Westphalen hat das VG Düsseldorf (Urt. v. 16.08.2022 – Az. 20 K 7488/20) geurteilt, dass die Bescheide, mit denen die Bezirksregierung Düsseldorf geleistete Soforthilfen von den Empfängern teilweise zurückforderte, rechtswidrig sind. 

Hilfe wegen Umsatzeinbußen 

Als vor zwei Jahren kleine Unternehmen und Selbstständige durch die  infektionsschutzrechtlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Coronapandemie in wirtschaftliche Notlagen gerieten, erstellten Bund und Länder Programme, und stellten kurzfristig Finanzhilfen zur Verfügung. Wegen der Umsatzeinbußen beantragen Unternehmen und Selbstständige diese Hilfen. Nun forderte die Behörde damit jedenfalls einen Großteil der Zahlungen von den Soforthilfeempfängern im Rahmen eines sog. Rückmeldeverfahrens zurück. 

Schlussbescheide sind rechtswidrig 

Das VG Düsseldorf hat entschieden, dass diese Schlussbescheide rechtswidrig sind. Es käme nämlich für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Schlussbescheide auf die Förderpraxis des Landes während des Antragsverfahrens bis zum Erlass der Bewilligungsbescheide an.

Die Richter wurden auch noch deutlicher, demnach haben die in den Bewilligungsbescheiden zum Ausdruck gekommene Verwaltungspraxis des Landes nicht mit den in den Schlussbescheiden getroffenen Festsetzungen übereingestimmt. 

Pandemiebedingte Umsatzeinbußen ausschlaggebend

Im Rahmen des Bewilligungsverfahrens könnten die Hilfeempfänger aufgrund der Formulierungen auf den Antragsformularen davon ausgehen, dass die jeweiligen pandemiebedingten Umsatzausfälle für den Erhalt und das Behaltendürfen der Geldleistungen ausschlaggebend sein sollten.

Land stellte nur auf Liquiditätsengpass ab 

Das Land stellte jedoch bei Erlass der Schlussbescheide nur auf das Vorliegen eines Liquiditätsengpasses ab. Dies sei  nach Auffassung des Verwaltungsgerichts rechtsfehlerhaft. 

Rechtstipp: Die Rechtsfehlerhaftigkeit entspringt der Abweichung der tatsächlichen Handhabung von der vorliegenden maßgeblichen Förderpraxis.

Fazit 

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf urteilte hier deutlich und zwar zugunsten der Zuwendungsempfänger. Rückforderungsbescheide können rechtsfehlerhaft sein, wenn die Antragsformulare und die Rückforderungsbescheide inhaltlich nicht übereinstimmen. Ist eine Rückerstattungspflicht missverständlich formuliert, können Sie sich mit starken Erfolgsaussichten gegen eine Rückzahlungsaufforderung wehren. 

Rechtstipp: Es müsste aus dem Bescheid auch deutlich hervorgehen, auf welchen Parametern die Rückzahlungshöhe berechnet wird. Lassen Sie bei Rechtsunsicherheiten Ihre Zahlungsaufforderung von einem Rechtsanwalt überprüfen. 

Da noch viele weitere Klagen bei den Gerichten anhängig sind, erwarten wir in naher Zukunft weiterer solcher Urteile, über die wir wie immer auf unserem Blog berichten werden. 

Sie haben Fragen zum Thema Corona-Soforthilfen? Sie haben einen Rückforderungsbescheid erhalten und benötigen rechtliche Beratung? Melden Sie sich bei uns! Unser spezialisiertes Team steht Ihnen schnell und unkompliziert zur Seite und berät Sie gern. 

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Guido Kluck, LL.M.

Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).

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