Abmahnung aktuell: „Türkisch für Anfänger“
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Es gibt eine Entscheidung im Rechtsstreit um die Verwechslungsgefahr von Red-Bull und der Marke Bullards: Red-Bull verliert gegen den Gin-Hersteller Bullards.
Alles was Sie zum Thema Marken- und Geschmacksmusterrecht wissen müssen und wie es zu dieser Entscheidung kam, erfahren Sie auf unserem Blog!
Der Gin-Hersteller Bullards aus Großbritannien, hat einen Streit gegen Red Bull um die Namensähnlichkeit gewonnen. Die Aufforderung von Red-Bull an die britische Behörde für geistiges Eigentum (IPO), dass der Gin-Hersteller Bullards einige seiner Waren- und Dienstleistungen aufgeben soll, da eine Verwechslungsgefahr bestehe, wies die Behörde ab. Bullards ist übriges ein Kleinunternehmen von etwa 10 Mitarbeitern. Das war u.a. ein Grund warum die Behörde auch entschied, dass Bullards keine Markenerweiterung von Red-Bull ist.
Dieser Rechtsstreit zeigt einmal mehr, wie große Marken gegen Kleinbetriebe vorgehen, die finanziell deutlich unterlegen sind. So kann es finanziell nicht einfach sein, großen Klagen verteidigen zu müssen. Viele Unternehmen stecken daher den Kopf und den Sand und kommen den Aufforderungen der großen Marken direkt nach, nur um nicht einem finanziellen Risiko ausgesetzt zu sein. Hier ist aber unbedingt anwaltliche Beratung notwendig. Der Aufforderung nachzukommen, kann nämlich durchaus sinnvoll sein, wenn z.B. offensichtlich gegen Markenrechte verstoßen wurde. Es kann aber genauso sinnvoll sein, einen Vergleich oder eine andere rechtlich sichere Vereinbarung auszuhandeln.
In diesem Fall wird aber deutlich, dass sich der Kampf von Bullards absolut gelohnt hat, da Red-Bull auf ganzer Linie verloren hat. Es fehlte eine angemessene Grundlage für die Begründung einer mittelbaren Verwechslungsgefahr der beiden Marken. Darüber hinaus gingen die Forderungen von Red-Bull von Anfang an zu weit. Bullards sollte u.a. keine Events mehr ausrichten und keine alkoholfreien Getränke herstellen.
Der Vergleich zweier Marken hat im Markenrecht in drei Kategorien zu erfolgen, nämlich in Klang, Bild und Bedeutung. Nach der deutschen Rechtsprechung genügt die Markenähnlichkeit in einer dieser Kategorien.
Rechtstipp: Weil die Markenähnlichkeit grds. nur in einer Kategorie vorliegen muss, sind Unähnlichkeiten in den anderen Kategorien nicht geeignet, die Ähnlichkeit der Vergleichsmarken abzusprechen
Wann aber liegt eine markenrechtliche Verwechslungsgefahr vor? Eine markenrechtliche Verwechslungsgefahr liegt dann vor, wenn das Publikum glauben könnte, dass die betreffenden Waren oder Dienstleistungen aus demselben Unternehmen oder ggfs. aus wirtschaftlich miteinander verbundenen Unternehmen stammen (EUGH Aktenzeichen C-39/97). Anders gesagt, wenn beide Marken gedanklich in Verbindung gebracht werden können.
Grundlage der Bewertung bilden auch die relativen Eintragungshindernisse gem. Art. 8 Abs.1 UMV (Unionsmarkenverordnung).
Rechtstipp: Die markenrechtliche Verwechslungsgefahr wird unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls beurteilt. Dabei kommt es neben den in § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG explizit genannten Voraussetzungen der Zeichenidentität bzw. -ähnlichkeit und der Waren/ Dienstleistungsidentität bzw. –ähnlichkeit, besonders auf eine ungeschriebene Voraussetzung an: der Kennzeichnungskraft der älteren Marke.
In diesem Fall hat man zwei ungleiche Unternehmen vorliegen. Da war die Begründung einer Verwechslungsgefahr sehr fernliegend. Bullards als Gin-Hersteller hat mit Energydrinks ohnehin nichts zu tun und ist auch ein Unternehmen, das 150 Jahre vor Red-Bull gegründet wurde.
Bullards hat alles richtig gemacht und sich vollumfänglich gegen Red-Bull verteidigt. Bei einer Markenrechtsverletzung ist eine Abmahnung immer denkbar, da schon allein die Anmeldung der neuen Marke ein Verstoß gegen das Markenrecht darstellt. Der Jurist spricht auch davon, dass durch die Neuanmeldungen einer ähnlichen/ identischen Marke eine sog. „Erstbegehungsgefahr“ begründet wird.
Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie mit einem Anwalt für Markenrecht Kontakt aufnehmen, denn es besteht immer das Risiko, dass Sie eine unberechtigte Abmahnung erhalten haben. Das sollte daher immer überprüft werden!
Sie haben Fragen zum Thema Marken- und Geschmacksmusterrecht? Melden Sie sich bei uns! Unser spezialisiertes Team steht Ihnen gerne schnell und unkompliziert zur Seite und berät Sie gern.
Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).
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