Patrick McHardy: Urheberrechtliche Abmahnung
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Ermittlungen gegen den Berliner Rechtsanwalt Kilian Lenard: Die Staatsanwaltschaft Berlin durchsucht die Räumlichkeiten des Rechtsanwalts wegen des Vorwurfs des gewerbsmäßigen Betrugs und der Erpressung im Zusammenhang mit Abmahnungen in Bezug auf die Einbindung von Google Fonts in insgesamt 2.418 Fällen.
Wir fassen für Sie alles Wichtige zu diesem Fall zusammen!
Die Staatsanwaltschaft Berlin wirft dem Rechtsanwalt vor, Google-Fonts-Nutzer automatisiert aufgespürt und abgemahnt zu haben. Die Nutzer sollen aus dem Internet ladbare Schriftarten für die Gestaltung ihrer Website genutzt haben. Lenard mahnte die Nutzer gezielt ab, was die Mehrheit der Betroffenen einschüchterte. 420 Betreiber ließen sich das nicht gefallen und stellten Strafanzeige.
Google Fonts sind die Auswahl an verschiedenen Schriftarten, deren Nutzung grundsätzlich kostenlos ist. Google stellt sie unter der Internetadresse https://fonts.google.com/ zur Verfügung. Die Bibliothek ist frei verfügbar und die Einbindung hilft bei der Textdarstellung auf Webseiten. Wer eine solche Website besucht, lädt mit seinem Browser direkt die Fonts von Google-Servern – im Gegenzug werden Nutzerdaten wie die IP-Adresse an Google weitergeleitet.
Der Rechtsanwalt soll durch ein Datenleck an die Nutzer-Daten gekommen sein, da Google Fonts durch Weiterleitung von Nutzerdaten wie die IP-Adresse an Google die Daten nicht ausreichend geschützt hat.
Anfang Januar letzten Jahres hat das LG München in einem Urteil die Nutzung von Google Fonts auf Webseiten für datenschutzwidrig gehalten (Urt. v. 20.01.2022, Az. 3 O 17493/20). Nach Ansicht der zuständigen Richter ist der Einsatz von Google Fonts auf Websites ein Verstoß gegen die DSGVO, wenn die dynamischen IP-Adressen von Nutzern an die Server von Google in den USA übermittelt werden, ohne das Nutzer eingewilligt haben. Das ist immer dann der Fall, wenn die Schriftarten nicht vom lokalen Server des Website-Betreibers geladen werden sondern direkt vom Google Server. Dem Kläger wurden daraufhin 100 Euro Schmerzensgeld wegen der Verletzung immateriellen Rechts zugesprochen.
Das löste eine Abmahnwelle über Schmerzensgeldforderungen wegen Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung aus.
Jedoch waren die Abmahnungen des Rechtsanwalts rechtswidrig! Er habe laut Staatsanwaltschaft mit einer eigens programmierten Software ganz bewusst Webseiten mit eingebundenen Google Fonts gesucht und die Ergebnisprotokolle genutzt, um eine abmahnfähige immaterielle Schädigung einer Person vorzutäuschen.
Der Anwalt täuschte also vor, dass es zu Schädigungen von Personen kam. Da aber keine Person gehandelt hat, sind die Abmahnungen unter Drohung mit einem Gerichtsverfahren rechtswidrig gewesen. Darüber hinaus gab es eben auch die konkrete Absicht solche Seiten aufzusuchen, die Google-Fonts benutzen, weshalb ohnehin eine faktische Zustimmung zur Datenübermittlung vorlag.
Der Rechtsanwalt Kilian Lenard hat mit der Abmahnmasche auf Vergleiche in Höhe von 170 Euro hingewirkt. Insgesamt kam eine Summe von 346.000 Euro zusammen, die per Arrestebschlusse sichergestellt wurden. Schon länger warnen Wirtschaftsverbände und Juristen vor der Abmahnmasche. Auch wir berichteten schon von Abmahnungen in Bezug auf Google Fonts.
Wie verhalten Sie sich im Falle einer Abmahnung richtig? Wer eine Abmahnung wegen Google Fonts oder eines anderen Grundes erhalten hat, sollte nicht zu viel Zeit verstreichen lassen. Die Fristen sollten unbedingt im Blick behalten werden.
Rechtstipp: Man sollte nicht vorschnell den geforderten Schadensersatz zahlen oder die Unterlassungserklärung unterschreiben!
Stattdessen sollte umgehend ein spezialisierter Anwalt kontaktiert und die Abmahnung von ihm auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden. Er kann eine geeignete Vorgehensweise entwickeln und Ihnen bei der Abwehr helfen.
Bei einer Abmahnung sollte man definitiv von bösen Anrufen oder Anzeigen gegen die Abmahner absehen und die Zeit lieber nutzen, um rechtlichen Rat einzuholen, um richtig auf eine erhaltene Abmahnung zu reagieren
Wir raten Ihnen daher:
Achtung: eine Zahlung könnte bereits als ein Schuldanerkenntnis gewertet werden. Wir haben schon etliche Abmahnungen erfolgreich abwehren bzw. deren Umfang reduzieren können und haben für Sie einen speziellen Service entwickelt:
Neben einer Beratung auf dem von Ihnen gewünschten Weg per E-Mail, Telefon oder Videochat erhalten Sie nach dem Erwerb dieses Rechtsproduktes von einem spezialisierten Rechtsanwalt eine Beratung mit einer Dauer von bis zu 30 Minuten. Im Rahmen dieser Beratung erhalten Sie alle Informationen zu einer möglichen Verteidigung gegen Ihre Abmahnung. Insbesondere wird hierbei aufgrund der großen anwaltlichen Erfahrung eingeschätzt, ob Sie überhaupt Zahlungen an die Gegenseite leisten müssen.
Nach der Festlegung des taktischen Vorgehens wird Ihr Rechtsanwalt Sie gegenüber der abmahnenden Kanzlei außergerichtlich vertreten. Enthalten ist hierbei die gesamte vorgerichtliche Korrespondenz mit der Gegenseite. Zusätzliche Kosten, auch für den Fall eines Vergleiches, fallen im Rahmen dieses Rechtsproduktes nicht an.
Mit der professionellen anwaltlichen Vertretung haben Sie optimale Voraussetzungen die Abmahnung und die damit verbundenen Kosten auf das Maß zu reduzieren, welches Sie tatsächlich leisten müssen. Oftmals ist es sogar möglich die Abmahnung vollständig zurückzuweisen. Sichern Sie sich professionelle Hilfe mit diesem Rechtsprodukt.
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Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).
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