Bausparverträge dürfen 10 Jahre nach Zuteilungsreife gekündigt werden
Heute hat der Bundesgerichtshof über die Wirksamkeit von Kündigungen von Bausparverträgen […]
Nach einem Verkehrsunfall können Sie sofort einen Rechtsanwalt beauftragen. Die Kosten dafür muss laut Rechtsprechung in den meisten Fällen von der gegnerischen Haftpflichtversicherung im Rahmen der Schadensersatzpflicht übernommen werden. Dieser verteidigt Ihre rechtlichen Interessen, wenn Versicherungen die Leistungen kürzen.
Heute berichten wir über die Leistungskürzungen der Versicherungen und wie Sie sich dagegen wehren können!
Versicherungen werden sehr kreativ, wenn es um Leistungskürzungen geht. Das ist natürlich verständlich, da sie ihre Leistungspflicht auf das Minimum reduzieren möchten. Beispielsweise kürzen sie den Arbeitslohn, indem sie vortragen, dass die Arbeiten grundsätzlich nicht notwenig gewesen seien. Dieser Einwand ist allerdings in den meisten Fällen sehr gut widerlegbar. Darüber hinaus greift auch nicht der Vortrag einer Alternativwerkstatt, wenn diese viel weiter entfernt ist, als die tatsächlich besuchte Werkstatt.
Lesen Sie hierzu den Beschluss des OLG Karlsruhe vom 28.07.2015 (Az. 1 U 135/14).
Rechtstipp: Sie dürfen sich die Werkstatt aussuchen, welche Sie mit der Reparatur Ihres Fahrzeuges beauftragen. Allerdings trifft Sie auch die sog. Schadensminderungspflicht. Dies bedeutet, dass Sie Ihre Werkstatt des Vertrauens beauftragen dürfen. Allerdings dürfen Sie keine besonders teuere Werkstatt mit der Reparatur beauftragen, nur weil die Kosten von dem Unfallgegner ersetzt werden müssen. Insbesondere müssen Sie sich nicht auf eine Werkstatt verweisen lassen, welche durch die gegnerische Versicherung empfohlen wird.
Weitere Leistungskürzungen werden regelmäßig für den Transport des Fahrzeugs in eine Werkstatt angesetzt. Wenn Sie das Auto nicht reparieren lassen, ist dennoch der fiktive Schaden ersetzbar. Das wurde bereits höchstrichterlich entschieden. Auch der UVP-Preis für Ersatzteile wird oftmals zur Leistungskürzung angesetzt. Jedoch ist das auch rechtswidrig, da es nicht auf den UVP-Preis ankommt.
Sie erhalten als Geschädigter eines Verkehrsunfall Schadensersatz, wenn ein Schaden eingetreten ist. D.h. wenn durch einen Verkehrsunfall Ihr Auto oder sonstige Gegenstände beschädigt wurden erhalten Sie dafür Schadensersatz. Aber auch alle Kosten, die im Zusammenhang mit dem Verkehrsunfall entstehen müssen durch den Unfallverursacher bzw. seine Versicherung ersetzt werden. Hierzu gehören z.B. Kosten des Gutachters, des Mietwagen, des Rechtsanwalts etc.
Versicherungen werden äußerst kreativ, wenn es um eine Leistungskürzung geht. Hiervon sollten Sie sich nicht verunsichern lassen. Gerade bei Unfällen wird oftmals die Unerfahrenheit der Betroffenen ausgenutzt. Lassen sich daher immer von einem erfahrenen Rechtsanwalt beraten. Er vertritt Ihre rechtlichen Interessen vollumfänglich. Wir bieten hierzu einen Service an und stellen Ihnen die Abwicklungsmodalitäten konkret gegenüber, damit die vorteilhaftere Abwicklung gewählt werden kann. Die Regulierung eines Unfallschadens nach einem Autounfall ist für Geschädigte kostenlos. Und das garantiert!
Mit dem Service von LEGAL SMART brauchen Sie sich keine Gedanken zu machen, dass Sie auf Ihrem Schaden sitzen bleiben. Unsere Profis kennen alle Tricks der Versicherungen und können deshalb auf Augenhöhe mit Versicherungen Ihre Ansprüche geltend machen und durchsetzen. Hierdurch bleiben Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen.
Oft besteht darüber hinaus die Möglichkeit, den Kaskoschaden durch Rückzahlung der Kaskoleistung innerhalb von 6 Monaten wieder zu schließen und so eine Rückstufung in der Schadensfreiheitsklasse zu vermeiden.
Durch einen Verkehrsunfall mit einem Auto können unterschiedliche Schäden an Fahrzeug, Personen und Vermögen entstehen. Geschädigte haben für alle eingetretenen Schadenspositionen Ersattungsansprüche. Dazu kommen Pauschalen, welche man als Geschädigter geltend machen kann, um den Ersatzbetrag zu erhören. Ersatzfähig sind Reparaturkosten, der Wiederbeschaffungsaufwand, Sachverständigenkosten, die Wertminderung, der Mietwagen, Schmerzensgeld usw.
Lassen Sie sich beraten!
Sie haben Fragen zum Thema Versicherungen? Ihr Fahrzeug wurde beschädigt und die Versicherung wehrt sich zu zahlen? Melden Sie sich bei uns! Unser Team steht Ihnen gerne schnell und unkompliziert zur Seite und berät sie gern.
Lesen Sie auch unseren Beitrag zum Thema: „Vollkaskoversicherung leistet auch bei Zerkratzen des Fahrzeugs“
Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).
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