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Eine Kündigungsschutzklage ist grundsätzlich immer lohnenswert. Aufgrund des Machtgefälles von Arbeitgeber großer Unternehmen und den betroffenen Arbeitnehmern, ist anwaltliche Vertretung mehr als zu empfehlen. Sie können mit der Erhebung einer Kündigungsschutzklage feststellen, ob die Kündigung tatsächlich wirksam erging. Lassen Sie sich nicht von einem Großunternehmen einschüchtern!
Wir fassen für Sie das Wichtigste auf unserem Blog zusammen!
Gegen eine schriftliche Kündigung können Sie sich mit einer Kündigungsschutzklage wehren oder aber eine Abfindung annehmen. Beides schließt sich nicht aus!
Natürlich muss von Fall zu Fall entschieden werden, aber grundsätzlich ist die Erhebung einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht ratsam. Über die Eröffnung des Kündigungsschutzverfahrens erhält Ihr Anwalt die Möglichkeit weitere Informationen über die betriebsbedingte Kündigungen und die Berechnung des Ausgleichs zu erhalten. Eine Klage kann zu jedem Zeitpunkt wieder zurückgenommen, und stattdessen ein Ausgleich angenommen werden! Außerdem darf eine Abfindung nicht von einem Verzicht auf Klageerhebung abhängig gemacht werden.
Rechtstipp: Gem. § 612 a BGB darf der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer bei einer Vereinbarung oder einer Maßnahme nicht benachteiligen, weil der Arbeitnehmer in zulässiger Weise seine Rechte ausübt.
Falls Sie eine Kündigung erhalten haben müssen Sie gem. § 4 KSchG innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen. Auch wenn Sie die Frist knapp versäumt haben, besteht noch die Möglichkeit einer nachträglichen Klageerhebung. Hierzu beraten wir Sie gern.
Wurde durch den Arbeitnehmer oder seinen Rechtsanwalt eine Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht eingelegt, wird die Klage dem Arbeitgeber zugestellt und innerhalb kurzer Zeit ein Gütetermin anberaumt. Meist geschieht das innerhalb von vier bis sechs Wochen.
Das Verfahren vor dem Arbeitsgericht ist darauf ausgelegt, dass zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ein Kompromiss, also ein Vergleich, gefunden wird. Dieser soll für beide Seiten akzeptabel sein. Deshalb gibt der Gütetermin, der nur vor dem Vorsitzenden Richter stattfindet, beiden Parteien Gelegenheit für Vergleichsverhandlungen.
Grob gesagt kommt es erst zu Vergleichverhandlungen, wenn diese scheitern kommt es zu einem Verhandlungstermin vor der Kammer, was mit einem Urteil des Arbeitsgerichts einhergeht. Oftmals gibt der Vorsitzende einen rechtlichen Hinweis, wie er den Rechtsstreit rechtlich einschätzt, sodass ein Urteil jedenfalls nicht überraschend ausfällt.
Durch die Erhebung einer Kündigungsschutzklage kann mit einem geschickten Vorgehen eine höhere Abfindung ausgehandelt werden. Die Abfindung kann nämlich nicht pauschal festgesetzt werden, da sie auch branchenabhängig ist. Die Rechtsprechung setzt die Regelabfindung bei einem halben Bruttomonatsgehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit fest.
Rechtstipp: Ohne Erhebung einer Kündigungsschutzklage gilt die Kündigung in jedem Fall als wirksam, auch wenn sie eigentlich nicht gerechtfertigt war! Es ist also immer sinnvoll eine Kündigungsschutzklage zu erheben.
Wir haben für Sie ein Online-Tool eingerichtet, wo sie Ihre Kündigung jetzt direkt online prüfen können.
Wie gesagt, bitte beachten Sie, dass Sie nur 3 Wochen Zeit haben, um sich gegen die Kündigung zu wehren. Handeln Sie jetzt!
Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, ist schnelles Handeln erforderlich. Denn man kann nur innerhalb von 21 Tagen nach der Kündigung etwas unternehmen, um Ihren Arbeitsplatz zu erhalten oder um eine Abfindung zu verhandeln! Deshalb ist gerade im Fall der Kündigung schnelles Handeln absolut notwendig!
Eine Kündigung müssen sie nicht einfach hinnehmen. Sie haben das Recht sich gegen eine Entlassung zu wehren. Rechtlich sind sie sehr gut abgesichert und je nach Ausgangslage, können Sie u.a. eine höhere Abfindung aushandeln. Außerdem kann eine Entlassung auch rechtsfehlerhaft ergangen sein. Das fällt den Betroffenen nicht auf. Hierfür stehen wir Ihnen aber mit unserem im Arbeitsrecht spezialisierten Team schnell und unkompliziert zur Seite.
Sie haben Fragen zu Ihrer Kündigung, möchte eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben, oder Fragen zum Thema Aufhebungsvertrag und Abfindung?
Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).
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