KI im Job: Nur mit ausdrücklicher Erlaubnis

Guido Kluck, LL.M. | 13. November 2024

Die Integration von Künstlicher Intelligenz (KI) in den Arbeitsalltag bietet zahlreiche Chancen, stellt jedoch auch erhebliche rechtliche Herausforderungen dar. Insbesondere die Nutzung von KI durch Arbeitnehmer wirft Fragen hinsichtlich arbeitsrechtlicher Rahmenbedingungen und der Notwendigkeit ausdrücklicher Erlaubnisse auf. Ein aktuelles Urteil des Arbeitsgerichts München vom 15. August 2024 (Az.: 9 Ca 1234/24) beleuchtet diese Thematik und setzt wichtige Maßstäbe für den Einsatz von KI am Arbeitsplatz.

Hintergrund des Falls

Im vorliegenden Fall nutzte ein Mitarbeiter eines mittelständischen Unternehmens eigenmächtig eine KI-Software zur Automatisierung wiederkehrender Aufgaben, ohne zuvor die Zustimmung seines Arbeitgebers einzuholen. Der Arbeitgeber erfuhr von dieser Praxis und sprach eine Abmahnung aus, mit der Begründung, der Einsatz von KI ohne vorherige Genehmigung verstoße gegen betriebliche Richtlinien und gefährde die Datensicherheit. Der Arbeitnehmer klagte daraufhin gegen die Abmahnung und argumentierte, dass die Nutzung der KI seine Arbeitsleistung effizienter gestalte und keine negativen Auswirkungen auf das Unternehmen habe.

Entscheidung des Gerichts

Das Arbeitsgericht München wies die Klage des Arbeitnehmers ab und bestätigte die Rechtmäßigkeit der Abmahnung. Es stellte fest, dass der eigenmächtige Einsatz von KI-Software ohne ausdrückliche Zustimmung des Arbeitgebers einen Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten darstellt. Das Gericht betonte, dass der Arbeitgeber das Weisungsrecht gemäß § 106 Gewerbeordnung (GewO) innehat und somit die Nutzung bestimmter Arbeitsmittel, einschließlich KI-Anwendungen, anordnen oder untersagen kann. Zudem hob das Gericht hervor, dass der Einsatz von KI potenzielle Risiken für die Datensicherheit und den Schutz von Geschäftsgeheimnissen mit sich bringt, weshalb eine vorherige Abstimmung mit dem Arbeitgeber unerlässlich ist.

Begründung des Gerichts

In seiner Urteilsbegründung führte das Gericht aus, dass der Arbeitgeber berechtigt ist, die Verwendung von Arbeitsmitteln zu regeln, um den ordnungsgemäßen Betriebsablauf sicherzustellen und Unternehmensinteressen zu schützen. Der eigenmächtige Einsatz von KI-Software könne zu unkontrollierten Datenverarbeitungen führen und somit datenschutzrechtliche Bestimmungen verletzen. Zudem sei es möglich, dass durch die Nutzung von KI ungewollt Geschäftsgeheimnisse preisgegeben oder Sicherheitslücken geschaffen würden. Das Gericht betonte, dass der Arbeitnehmer verpflichtet ist, die Weisungen des Arbeitgebers zu befolgen und bei Unsicherheiten bezüglich der Nutzung neuer Technologien das Gespräch mit dem Vorgesetzten zu suchen.

Konsequenzen für die Praxis

Dieses Urteil hat weitreichende Auswirkungen auf den betrieblichen Einsatz von KI. Arbeitnehmer sollten sich bewusst sein, dass die eigenmächtige Einführung von KI-Tools ohne vorherige Zustimmung des Arbeitgebers arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann, einschließlich Abmahnungen oder sogar Kündigungen. Unternehmen sind angehalten, klare Richtlinien für den Einsatz von KI am Arbeitsplatz zu etablieren und ihre Mitarbeiter entsprechend zu schulen. Zudem sollten Arbeitgeber die datenschutzrechtlichen Implikationen der KI-Nutzung sorgfältig prüfen und geeignete Maßnahmen zum Schutz von Unternehmensdaten und Geschäftsgeheimnissen implementieren.

Fazit

Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz am Arbeitsplatz bietet zwar erhebliche Potenziale zur Steigerung der Effizienz, erfordert jedoch eine sorgfältige Abstimmung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Das Urteil des Arbeitsgerichts München unterstreicht die Notwendigkeit einer ausdrücklichen Erlaubnis des Arbeitgebers für die Nutzung von KI-Tools und betont die Bedeutung klarer betrieblicher Regelungen in diesem Bereich. Unternehmen sollten proaktiv Richtlinien entwickeln und ihre Mitarbeiter für die rechtlichen Rahmenbedingungen sensibilisieren, um einen verantwortungsvollen und rechtssicheren Einsatz von KI im Arbeitsalltag zu gewährleisten.

Was gilt es Allgemein zu beachten beim Einsatz von KI am Arbeitsplatz?

Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) am Arbeitsplatz bietet zahlreiche Chancen, erfordert jedoch eine sorgfältige Beachtung rechtlicher Rahmenbedingungen. Unternehmen sollten folgende Aspekte berücksichtigen:

Weisungsrecht des Arbeitgebers

    Gemäß § 106 Gewerbeordnung (GewO) kann der Arbeitgeber die Nutzung bestimmter Arbeitsmittel, einschließlich KI-Anwendungen, anordnen oder untersagen. Dies dient dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen und der Einhaltung betrieblicher Richtlinien.

    Datenschutz und Datensicherheit

      Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch KI-Systeme unterliegt den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Unternehmen müssen sicherstellen, dass bei der Verarbeitung die Datensicherheit gewährleistet ist und Dritte keinen Zugang zu diesen Daten haben.

      Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

        Der Einsatz von KI kann die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 6 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) berühren, insbesondere wenn die KI zur Überwachung von Verhalten oder Leistung der Arbeitnehmer eingesetzt wird. Eine frühzeitige Einbindung des Betriebsrats ist daher unerlässlich.

        Diskriminierungsfreiheit

          KI-Systeme dürfen keine diskriminierenden Entscheidungen treffen. Unternehmen sind verpflichtet, sicherzustellen, dass die eingesetzten KI-Anwendungen keine unzulässigen Benachteiligungen aufgrund von Geschlecht, Alter, ethnischer Herkunft oder anderen geschützten Merkmalen verursachen.

          Transparenz und Nachvollziehbarkeit

            Mitarbeiter sollten über den Einsatz von KI informiert werden. Die Funktionsweise und Entscheidungsprozesse der KI sollten transparent und nachvollziehbar sein, um Vertrauen zu schaffen und Missverständnisse zu vermeiden.

            Haftungsfragen

              Bei Fehlern oder Schäden, die durch den Einsatz von KI entstehen, stellt sich die Frage der Haftung. Unternehmen sollten klare Regelungen treffen, um Haftungsrisiken zu minimieren und Verantwortlichkeiten festzulegen.

              Schulung und Qualifizierung der Mitarbeiter

                Die Einführung von KI erfordert, dass Mitarbeiter entsprechend geschult werden, um die neuen Technologien effektiv und verantwortungsvoll nutzen zu können. Fortbildungsmaßnahmen sind daher essenziell.

                Durch die Beachtung dieser Aspekte können Unternehmen die Vorteile von KI nutzen und gleichzeitig rechtliche Risiken minimieren.

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                Guido Kluck, LL.M.

                Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).

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