IDO Verband: Kein Rückforderungsanspruch zwischenzeitlich gezahlter Vertragsstrafen
Das OLG Köln hat mit einem Urteil vom 09.12.2022 (Az. 6 […]
Wegen ihrer undurchsichtigen und möglicherweise rechtwidrigen Gebührenpolitik sind Ryanair und Air Berlin jetzt vom Bundesverband der Verbraucherzentralen abgemahnt worden. Die Sparbemühungen bei den Billigfliegern nehmen kein Ende: Ryanair lässt derzeit die Möglichkeit von Stehplätzen an Bord prüfen.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) hat die Fluggesellschaften Ryanair und Air Berlin weitere Abmahnungen wegen ihrer Gebührenpolitik geschickt. Die Abmahnung gegen Ryanair basiere laut VZBV auf den Check-In-Gebühren und einer intransparenten Klausel beim Abschluss von Reiseversicherungen. Ryanair verlangt fünf Euro, wenn Kunden online einchecken, und 40 Euro, wenn man sich das Flugticket am Flughafen ausstellen lässt. Das hält der VZBV für rechtswidrig.
„Eine Airline kann bestimmen, dass Kunden nur online einchecken können“, sagte Kerstin Hoppe vom VZBV dem Tagesspiegel, „aber das Online-Einchecken muss dann für die Passagiere kostenfrei sein“. Gegen Air Berlin gehen die Verbraucherschützer wegen der so genannten Service Charge von mindestens zehn Euro vor, die für das Bezahlen anfällt. Das Kammergericht Berlin hatte kürzlich Ryanair eine ähnliche Gebühr für das Bezahlen mit Kreditkarte untersagt.
Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).
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