Abmahnung durch Waldorf Rechtsanwälte

Guido Kluck, LL.M. | 7. März 2010

Die Sony Music Entertainment Germany GmbH mahnt aktuell über die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Rechtsanwälte für das Musikalbum „I Dreamed a dream“ von „Susan Boyle“ ab, wegen Urheberrechtsverletzungen in Internettauschbörsen – sog. Filesharing – ab.

Geltend gemacht werden Ansprüche auf Unterlassung und Kostenerstattung.

Die mit der Abmahnung übersandte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung bedeutet für die Betroffenen erhebliche Nachteile. Aus diesem Grunde ist betroffenen anzuraten vor der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung anwaltlichen Rat einzuholen, da auch teilweise im Internet frei verfügbare modifizierte Unterlassungserklärungen keinen ausreichenden Schutz bieten. 

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Guido Kluck, LL.M.

Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).

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