Die Sony Music Entertainment Germany GmbH mahnt aktuell über die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Rechtsanwälte für das Musikalbum „I Dreamed a dream“ von „Susan Boyle“ ab, wegen Urheberrechtsverletzungen in Internettauschbörsen – sog. Filesharing – ab.
Geltend gemacht werden Ansprüche auf Unterlassung und Kostenerstattung.
Die mit der Abmahnung übersandte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung bedeutet für die Betroffenen erhebliche Nachteile. Aus diesem Grunde ist betroffenen anzuraten vor der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung anwaltlichen Rat einzuholen, da auch teilweise im Internet frei verfügbare modifizierte Unterlassungserklärungen keinen ausreichenden Schutz bieten.