Schadensersatz auch bei Berichterstattung
Trotz öffentlicher Berichterstattung kann ein Anspruch auf Schadensersatz entstehen. Das entschied […]
Unternehmerische Tätigkeit erfolgt regelmäßig in Form einer Gesellschaft. Aus diesem Grunde stellt sich besonders bei Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit die Frage nach der richtigen Gesellschaftsform für das eigene Unternehmen.
Doch welche der im deutschen Recht zur Verfügung stehenden Rechtsformen ist die für die Tätigkeit richtige? Welche Gesellschaftsform bietet welchen Vorteil für das eigene Unternehmen und welche Haftungsfolgen hat die Wahl der Gesellschaftsform im Einzelnen?
Diese Fragen möchten wir mit dieser kleinen Artikelserie näher beleuchten und die verschiedenen Gesellschaftsformen und deren Besonderheiten in Grundsätzen vorstellen.
Zunächst jedoch einige allgemeinen Informationen.
Das deutsche Handels- und Gesellschaftsrecht unterliegt dem sog. Typenzwang. Nach diesem Grundsatz sind die vom Gesetzgeber vorgegebenen Rechtsformen abschließend.
Eine weitere Besonderheit ist die Abgrenzung zwischen Kleingewerbe und Handelsgewerbe. Liegt ein Handelsgewerbe vor, muss dieses in das Handelsregister eingetragen werden. Kleingewerbliche Unternehmen können sich freiwillig in das Handelsregister eintragen lassen und werden dann wie Vollkaufleute behandelt.
Ein Gewerbebetrieb ist als kaufmännisches Handelsgewerbe zu qualifizieren, wenn der Geschäftsbetrieb nach Art und Umfang kaufmännische Einrichtungen erfordert (§ 1 HGB). Maßgebliche Kriterien hierfür sind in erster Linie der Umsatz, die Zahl der Beschäftigten, die Höhe des Betriebsvermögens, das Kreditvolumen sowie die Zahl der Standorte/Niederlassungen. Eine Umsatzgröße in Höhe von mehr als 500.000 Euro spricht in der Regel dafür, dass ein kleingewerblicher Rahmen überschritten ist. Ein Handelsgewerbe kann z. B. in Form eines einzelkaufmännischen Unternehmens (e.K.) oder einer Personenhandelsgesellschaft wie der offene Handelsgesellschaft (OHG), der Kommanditgesellschaft (KG) und die beschränkt haftende Personengesellschaft (GmbH & Co.) geführt werden. Kapitalgesellschaften wie die GmbH und die AG gelten kraft ihrer Rechtsform als Handelsgesellschaften.
Kleingewerbliche Rechtsformen sind dagegen Kleingewerbetreibende als Einzelpersonen und die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (BGB-Gesellschaft; GbR).
Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).
ÜBER DIESEN AUTOR ARTIKEL VON DIESEM AUTORTrotz öffentlicher Berichterstattung kann ein Anspruch auf Schadensersatz entstehen. Das entschied […]
Eine Flugverspätung gerade im langersehnten und lang geplanten Urlaub ist zwar […]
Sie wollen eine Werbeagentur gründen? Neben Themen wie Finanzierung und Personal […]
Buchen Sie direkt online Ihren Termin für eine kostenlose Erstberatung. Der für Sie zuständige Rechtsanwalt wird Sie dann zu dem von Ihnen ausgewählten Termin anrufen.
LEGAL SMART beantwortet rechtliche Fragen auch per WhatsApp. Schreiben Sie uns einfach an und stellen Sie Ihre Frage. Antworten gibt es anschließend direkt auf Ihr Handy.
Viele Fragen lassen sich mit einem Profi in einem kurzen Gespräch rechtssicher klären. Mit der LEGAL SMART Anwaltshotline steht Ihnen unser Anwaltsteam für Ihre Fragen zur Verfügung. Bundesweite Beratung über die kostenlose Anwaltshotline unter 030 - 62 93 77 980.
Schützen Sie Ihren Namen oder Ihr Produkt oder Dienstleistung durch eine Eintragung im Markenregister mit Ihrer eigenen Marke
Mit der EU Marke ist Ihre Marke europaweit geschützt und sichert Sie und Ihre Marke vor parallelen Marken in anderen europäischen Staaten. Nutzen Sie jetzt Ihre Chance auf Ihre EU Marke
Mit einer alle Bereiche berücksichtigenden Prüfung erhalten Sie den besten Schutz für Ihre Marke und können Ihre eigene Marke in jeder Hinsicht einsetzen
LEGAL SMART ist die Legal Tech Kanzlei für wirtschaftsrechtliche Themen. Durch konsequente Prozessoptimierung interner und externer Prozesse bieten wir neue Lösungen für verschiedene Fragestellungen. So ist das Recht für jeden zugänglich; schnell, digital und trotzdem mit der Expertise und Kompetenz einer erfahrenen Wirtschaftsrechtskanzlei. Denn Legal Tech ist mehr als nur der Einsatz von Technologie. Legal Tech ist die Bereitstellung juristischer Kompetenz.