Speicherung von IP Adressen für 7 Tage zulässig

Guido Kluck, LL.M. | 22. August 2010

Das Bundesverfassungsgericht hat mit einem Grundsatzurteil  (Urteil v. 02.03.2010 – Az.: 1 BvR 256/08) über die anlasslose Protokollierung von IP-Adressen für mindestens 6 Monate entschieden und den  dem Gesetzgeber aufgegeben, notwendige Änderungen des Gesetzes vorzunehmen, um die Vorratsdatenspeicherung verfassungskonform auszugestalten.

Für  Betroffene sog. Massenabmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen in sog. Filesharing-Netzwerken stellte sich in der Folgezeit die Frage, ob die Erlangung ihrer IP-Daten, welche die abmahnenden Kanzleien überhaupt in die Lage versetzen, eine Abmahnung auszusprechen, rechtmäßig erlangt wurden. Denn nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes gibt es keinen Anlass dafür, dass die IP-Daten bei sog. Internetflatrates überhaupt protokolliert und gespeichert werden.

Hieraus ergab sich die Überlegung, dass die Telefonanbieter keine IP-Daten mehr speichern dürfen sollten und somit den abmahnenden Kanzleien somit überhaupt keine Möglichkeit mehr gegeben sei, über einen Auskunftsanspruch an die Adressdaten zu gelangen. Mit einer solchen Überlegung wäre dem Geschäft der Massenabmahnung aufgrund von Verstößen in sog. Internettauschbörsen unmittelbar die Grundlage entzogen worden.

Das OLG Frankfurt a.M. hat sich nun dieser Fragestellung in einer aktuell veröffentlichten Entscheidung (Urteil vom 16.06.2010 – AZ: U 105/07) angenommen und entschieden, dass ein Provider, hier namentlich der Deutschen Telekom, Verbindungsdaten für einen Zeitraum von 7 Tagen speichern dürfe, unabhängig davon, ob es sich um eine Flatrate handle oder nicht.

Nach Ansicht des Gerichts bestehe kein Rechtsgrund IP Adressen unmittelbar nach Beendigung der Internetverbindung zu löschen. Das Bundesverfassungsgericht habe die Rechtmäßigkeit solcher Datenspeicherungen durch Access-Provider niemals in Zweifel gezogen. Außerdem sei es nach derzeitigem technischem Stand quasi unmöglich, die IP-Adressen sofort nach Beendigung der Verbindung zu löschen, ohne eine Abrechnung mit dem Kunden untragbar zu erschweren. Vielmehr seien die IP Adressen Daten im Sinne des TKG, die für die Berechnung des Entgelts erforderlich seien. Auch sei es dem Access Provider ohne Speicherung der IP Daten unmöglich, einen wesentlichen Teil von Störungen und Fehlern zu erkennen, einzugrenzen oder zu beseitigen.

Jetzt teilen:

Guido Kluck, LL.M.

Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).

ÜBER DIESEN AUTOR ARTIKEL VON DIESEM AUTOR

Das könnte Sie auch interessieren

Holen Sie sich Unterstützung

SIE HABEN NOCH FRAGEN?

Online Termin vereinbaren

Buchen Sie direkt online Ihren Termin für eine kostenlose Erstberatung. Der für Sie zuständige Rechtsanwalt wird Sie dann zu dem von Ihnen ausgewählten Termin anrufen.

Antworten per WhatsApp

LEGAL SMART beantwortet rechtliche Fragen auch per WhatsApp. Schreiben Sie uns einfach an und stellen Sie Ihre Frage. Antworten gibt es anschließend direkt auf Ihr Handy.

LEGAL SMART Anwaltshotline

Viele Fragen lassen sich mit einem Profi in einem kurzen Gespräch rechtssicher klären. Mit der LEGAL SMART Anwaltshotline steht Ihnen unser Anwaltsteam für Ihre Fragen zur Verfügung. Bundesweite Beratung über die kostenlose Anwaltshotline unter 030 - 62 93 77 980.

LEGAL SMART RECHTSPRODUKTE

ANWALTLICHE LEISTUNG ZUM FESTPREIS

LEGAL SMART Rechtsprodukt Patientenverfügung
99,00 €

Patientenverfügung

Überlassen Sie Ihre Behandlung im Ernstfall nicht dem Zufall. Bestimmen Sie mit einer Patientenverfügung selbst, welche Behandlung Sie wünschen und welche nicht.

LEGAL SMART Rechtsprodukt DSGVO Website Update
249,00 €

DSGVO Website Update

Das Update für Ihre Website nach den Anforderungen der DSGVO und haben Sie keine Angst vor Abmahnungen oder Bußgeldern.

MEHR PRODUKTE Anwaltliche Leistung zum Festpreis

LEGAL SMART Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

LEGAL SMART ist die Legal Tech Kanzlei für wirtschaftsrechtliche Themen. Durch konsequente Prozessoptimierung interner und externer Prozesse bieten wir neue Lösungen für verschiedene Fragestellungen. So ist das Recht für jeden zugänglich; schnell, digital und trotzdem mit der Expertise und Kompetenz einer erfahrenen Wirtschaftsrechtskanzlei. Denn Legal Tech ist mehr als nur der Einsatz von Technologie. Legal Tech ist die Bereitstellung juristischer Kompetenz.