Mit Datum 2. August 2010 hat die Accessio Werpapierhandelshaus AG (ehemals Wertpapierhandelshaus Driver & Bengsch AG) Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beim Amtsgericht Itzehoe aufgrund bilanzieller Überschuldung und keiner positiven Fortführungsprognose gestellt.
Mit Urteil vom 10. Dezember 2009 (AZ: 7 O 102/09) hatte das Landgericht Itzehoe einer klagenden Anlegerin Schadensersatz wegen nicht „anlegergerechten und anlagegerchten“ Beratung zugesprochen. Darüber hinaus fehle ein Hinweis auf von der Accessio bezogene interne Provisionen (sog. Kick-Backs) und begründe die Haftung des Wertpapierhandelshauses.
Die Anleger der Accessio Wertpapierhandelshaus AG (Accessio) hatten oftmals Tagesgeldkonten eingerichtet und wurden von den Beratern dahingehend „beraten“, Genusscheine zu erwerben. Bei Anlegern, die eine sichere Kapitalanlage für die Altersvorsorge suchten, seien die vermittelten Anlagen jedoch nach Ansicht des erkennenden Gerichts ungeeignet. Trotz der Vorlage eines Risikoanalysebogens mit teilweise einer höheren Risikoklasse sah das Gericht eine Haftung begründet, da der Berater aufgrund der Auskunft der Anleger hätte erkennen müssen, dass diese Anlage nicht dem wahren Interesse der Anleger entsprach.
Darüber hinaus hat das Gericht ausgeführt, dass mit der Pflicht zur Offenlegung von Innenprovisionen „nicht anderes postuliert [wird], als das was einem ehrbaren Kaufmann, dem sein Auftraggeber sein Geld anvertraut, ohnehin seit jeher obliegt, nämlich die Interessen seines Auftraggebers zu wahren, und sich nicht hinter dem Rücken seines Auftraggebers vom gegnerischen Geschäftspartner ‚kaufen’ zu lassen und gleichzeitig den Eindruck eines unabhängigen Beraters zu erwecken.“
Mit diesem Urteil werden die Ausgangssituation für Anleger damit erheblich begünstigt.
Auch der gestellte Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens steht dem weiteren Anspruch der „geprellten“ Anleger nicht entgegen. Der Prozessvertreter der Accssio erklärte, dass die Haftpflichtversicherung der Accessio aufgrund rechtskräftiger Urteile an die jeweilige Klagepartei leisten würde, indem sie zumindest Teile der Schadensersatzforderung ausbezahlen würde.
Anlegern der Accessio Wertpapierhandelshaus AG ist damit zu raten, ihre Ansprüche gerichtlich feststellen zu lassen, um den eingetretenen Schaden über die Haftpflichtversicherung der Accessio Wertpapierhandelshaus AG zumindest teilweise ersetzt bekommen.
WK LEGAL ist eine auf das Wirtschaftsrecht spezialisierte Kanzlei und steht Ihnen für Fragen zu dem Thema Accessio gerne jederzeit zur Verfügung.