Wissen, was Recht ist: Markenschutz – Teil 1

Guido Kluck, LL.M. | 4. März 2011

Marken schaffen Vertrauen in Produkte und Dienstleistungen. Aus diesem Grunde werden sie immer wichtiger für große und mittelständische, aber auch in den letzten Jahren für kleinere Unternehmen. Mit der nachfolgenden kurzen 4-teiligen Artikelserie möchten wir einige grundsätzliche Informationen zu den Vorteilen eines Markenschutzes sowie dem durchzuführenden Verfahren und den Schutzmöglichkeiten einer Marke vorstellen.

Was ist eine Marke?

Eine Marke ist ein Kennzeichnungsmittel einer Dienstleistung oder eines Produkts mit dem unterschiedliche Ziele verfolgt werden. In der subjektiven Wahrnehmung von Kunden trägt eine Marke dazu bei, das Angebot eines Unternehmens vom Angebot von Wettbewerbern zu unterscheiden. Je nach Perspektive übernimmt die Marke dabei unterschiedliche Funktion.

Die Funktionen einer Marke

Mit einer Marke werden verschiedene Funktionen verbunden, welche durch die eingetragene Marke erfüllt werden.

Die wohl wichtigste Funktion ist die Herkunfts- bzw. Unterscheidungsfunktion. Nach Ansicht des EuGH stellt dies die Hauptfunktion einer Marke dar, weil Verbraucher oder Endabnehmer durch die durch die Marke gekennzeichnete Ware oder Dienstleistung eine Garantie erhalten, mit welcher es ihnen ermöglicht wird, Waren oder Dienstleistungen von anderen Produkten oder Dienstleistungen ohne Verwechslungsgefahr zu unterscheiden.

Durch den Markenschutz soll darüber hinaus ein gewisser Qualitätsstandard verkörpert werden, der ausschließlich mit dem jeweiligen Produkt oder der jeweiligen Dienstleistung als Eigenschaft dieser in Verbindung gebracht werden wird. Diese Funktion wird als Qualitäts- oder Garantiefunktion bezeichnet. Der Abnehmer soll durch die Marke positive Assoziationen zu garantierten Eigenschaften bzw. einer ihm bekannten Qualität erhalten.

Darüber hinaus hat die Marke eine werbende Funktion, die insbesondere der Wiedererkennung der Marke dient.

Als weitere Funktionen stehen einer Marke die Kommunikationsfunktion und die Investitionsfunktion zur Seite.

Dieser Artikel wird fortgesetzt …

WK LEGAL berät Unternehmen bei der Planung und Durchführung von Markenanmeldungen, in dem wir alle relevanten rechtlichen Risiken beurteilen. Darüber hinaus beraten und vertreten wir Unternehmen im Rahmen der Durchsetzung oder Abwehr von markenrechtlichen Ansprüchen sowie den damit einhergehenden Ansprüchen, wie z. B. Auskunft, Schadensersatz, usw. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne telefonisch oder per E-Mail unter info@wklegal.de zur Verfügung.

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Guido Kluck, LL.M.

Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).

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